Neuerstellung der qualifizierten Mietspiegel für alle Städte und Gemeinden im Bodenseekreis


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Welcher Mietpreis ist für meine Wohnung angemessen? Eine Antwort darauf liefert in den 23 Städten und Gemeinden im Bodenseekreis der Blick in den jeweiligen qualifizierten Mietspiegel, der 2024 wieder neu erscheint. Um möglichst aussagekräftige Daten zu erhalten, werden ab März 2024 rund 16.000 Haushalte angeschrieben.

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind.

Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Für die Erstellung müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben werden.

Bei der aufwendigen Erhebungsaktion werden im Zeitraum zwischen März und April 2024 per Zufall ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben. Die Beantwortung ist gemäß Mietspiegelreformgesetz (MsRG) § 2 für die Befragten verpflichtend. Die Antwort ist kostenlos. Der ausgefüllte Fragebogen muss mit einem beigefügten Freiumschlag, fristgerecht an das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden. Alternativ wird es möglich sein, die Befragung über einen verschlüsselten Link direkt online im Internet zu beantworten.

Wir dürfen Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, darum bitten, uns bei der Erstellung der neuen Mietspiegel tatkräftig zu unterstützten und uns die nötigen Informationen durch die Beantwortung der Fragen zur Verfügung zu stellen.

Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht. Sie dienen ausschließlich dazu, die Mietspiegel zu erstellen.

Wir bedanken uns bereits jetzt für ihre Unterstützung bei der Neuerstellung der Mietspiegel.

Ihr

Liegenschaftsamt