Haushalt und Wirtschaftspläne
Im Haushaltsplan wird festgelegt, wofür die Gemeinde Meckenbeuren im Kernhaushalt ihre Finanzmittel ausgeben will und wie die Ausgaben finanziert werden sollen. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und die Ausgaben eines Haushaltsjahres und gilt jeweils für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Wirtschaftspläne enthalten die Finanzplanung der Eigenbetriebe der Gemeinde Meckenbeuren.
Das Landratsamt Bodenseekreis hat den vom Gemeinderat am 11.02.2026 beschlossenen Haushaltsplan 2026 und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk, Abwasser und Beteiligung am Regionalwerk mit Erlass vom 04.03.2026 genehmigt.
