Informationen zur Schöffenwahl


Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus den Vorschlägen der Gemeinden die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Meckenbeuren wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. 

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 30.04.2023 beim Bürgermeisteramt Meckenbeuren, Hauptamt, Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Meckenbeuren. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter 07542/403-207 an Frau Zanker. Ein Bewerbungsformular kann unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen.