Für Grundstückseigentümer:
Informationen zur Erhebung der Grundsteuer 


Aktueller Stand

Die Grundstückseigentümer waren aufgerufen, für die Grundsteuer B bis zum 31.01.2023 und für die Grundsteuer A bis zum 31.03.2023 ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Diese werden vom Finanzamt nun nach und nach bearbeitet. Deshalb haben bereits einige Grundstückseigentümer einen neuen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt erhalten, welcher ab dem Jahr 2025 zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden wird. Teilweise sind zwischen den alten und neuen Grundsteuermessbeträgen große Abweichungen festzustellen.

Berechnung der Grundsteuer

Die Berechnung der Grundsteuer bei der Gemeinde hat sich nicht verändert und setzt sich auch weiterhin wie folgt zusammen:

Grundsteuermessbetrag * Hebesatz = Grundsteuer

Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ist somit neben den neu festgesetzten Grundsteuermessbeträgen also der Hebesatz der Gemeinde. Bei den Gemeinden besteht keine Absicht durch die Änderung der Grundsteuermessbeträge mehr Einnahmen zu generieren. Deshalb wird die Gemeinde Meckenbeuren den Hebesatz neu berechnen. Hierzu müssen jedoch erst alle neuen Grundsteuermessbeträge vorliegen. Dies wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 der Fall sein. Die Berechnung des neuen Hebesatzes sieht wie folgt aus:

Bisheriges Grundsteueraufkommen                  = Hebesatz neu (ungerundet)
Summe der neuen Grundsteuermessbeträge

Eine Hochrechnung der neuen Grundsteuermessbeträge mit dem aktuellen Hebesatz ist daher nicht sinnvoll. Der neue Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt berechnet und den Grundstückseigentümern dann mit einem Bescheid mitgeteilt.  

Auswirkungen der Änderung ab 2025

Auch wenn das Grundsteueraufkommen selbst gleich groß bleiben wird, bedeutet das nicht, dass auch jeder Grundstückseigentümer gleich viel Grundsteuer wie bisher bezahlen muss. Hier wird es durch die genannten Änderungen zu Verschiebungen zwischen den Grundstücksbesitzern kommen. Das heißt, dass manche zukünftig mehr bezahlen und andere weniger bezahlen müssen. Die Steuerhöhe lässt sich jedoch wie oben ausgeführt erst nach Ermittlung des neuen Hebesatzes berechnen.