Gewässerschau am Käs- und Brandwiesenbach am 8. Dezember 2021


Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Gemeinden als Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Gemeinde Meckenbeuren ist auf ihrem Gemeindegebiet Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer „Käsbach“ und „Brandwiesenbach“ mit Nebengewässer. Deshalb führt die Gemeinde Meckenbeuren am 8. Dezember 2021 gemeinsam mit dem Landratsamt Bodenseekreis entlang des Käs- und Brandwiesenbachs eine Gewässerschau durch.

Was ist eine Gewässerschau?

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein.

Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohnerinnen und Anwohner des Käs- und Brandwiesenbachs in Meckenbeuren geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Am 8. Dezember wird der Abschnitt vom Winterhalter Sportgelände über die Daimlerstraße bis zum Bildungszentrum und von dort bis zum Bahnhof besichtigt.

Bitte beachten Sie: Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist die Gemeinde laut § 101 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dazu berechtigt, Grundstücke und Anlagen am Gewässer im Rahmen der Gewässerschau zu betreten. Wir bitten die AnwohnerInnen bzw. AnliegerInnen dafür um Verständnis.

Für Rückfragen wenden sie sich bitte an das Amt für Bauwesen und Gemeindeentwicklung, Herrn Axel Beutner; Tel. 07542/403-108 oder a.beutner@meckenbeuren.de.