Neues Namensrecht gilt

Mehr Möglichkeiten für Ehepaare und Kinder


Am 1. Mai 2025 trat das neue Namensrecht mit dem Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts in Kraft. Es bringt wesentliche Neuerungen für den Ehenamen eines Paares und für den Geburtsnamen eines Kindes. Mehr Infos gibt es in Videos auf der Seite des Standesamtes

Neben den bisherigen Möglichkeiten sind ab Mai Doppelnamen aus maximal zwei Teilen möglich, sowohl mit als auch ohne Bindestrich. Die Reihenfolge der Namen ist frei wählbar. Das bedeutet: Nach einer Hochzeit können Frau Müller und Herr Lehmann beide den Namen Müller-Lehmann oder Lehmann Müller (ohne Bindestrich) tragen. Außerdem gibt es mehr Möglichkeiten für nationale Minderheiten sowie weitere Regelungen.

Weitere Informationen bieten Videos des Fachverbandes der Standesbeamtinnen und -beamten zum Namensrecht, die auf der Internetseite des Standesamtes https://www.meckenbeuren.de/de/rathaus-buergerservice/buergerservice/standesamt zu finden sind.

 

Was passiert, wenn zwei Träger eines Doppelnamens heiraten?

Es gilt eine Begrenzung auf maximal zwei Namen. Von den zwei Doppelnamen Müller-Lehmann und Mayer-Schulz dürfen nur zwei zu einem neuen Doppelnamen – Schulz-Lehmann, Müller Schulz etc. - kombiniert werden. Auch drei Namen dürfen – zum Beispiel bei der Heirat von Wagner-Maier und Schumacher - nicht kombiniert werden.

Muss der Name einen Bindestrich enthalten?

Nein, ein Doppelname darf mit oder ohne Bindestrich bestimmt werden.

Für Kinder gelten einige neue Regelungen?

Unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht, können Kinder einen Doppelnamen aus den Nachnamen der beiden Eltern teile erhalten. Kinder die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, können ihren Namen nachträglich ändern.

Nach der Scheidung der Eltern können Kinder einfacher zum Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben.