Die Anmeldeformulare für die Notbetreuung in den Kindertagesstätten und Schulen finden Sie unten.
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigten bzw. der oder die Alleinerziehende von Ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Eine vollständige Anmeldung inklusive aller notwendigen
Unterlagen und Bescheinigungen (insbesondere des Arbeitgebers bei Präsenzpflicht) ist zwingend
erforderlich. Sofern Sie Ihren Betreuungsbedarf ab dem 16.12.2020 sicherstellen wollen, muss die
Anmeldung spätestens am 15.12.2020 der jeweiligen Schule/ Kita vorliegen. Spätere Anmeldungen
für einen späteren Beginn der Notbetreuung bleiben möglich. Die Anmeldung stellt keinen Anspruch auf
einen Platz in der Notbetreuung dar. Sie werden nach Prüfung Ihrer Anmeldung über den Ort und zeitlichen Umfang der Betreuung informiert.
14 Dezember 2020 von Lisa Heinemann