Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Zur Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026, können Wahlscheine - für die Briefwahl - persönlich oder schriftlich per Telefax oder E-Mail sowie elektronisch beantragt werden
Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde Meckenbeuren beantragen.

Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:
- Durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung kann der Antrag über das Onlinewahlscheinverfahren OLIWA sicher und einfach gestellt werden.
- Sie können die Briefwahlunterlagen schriftlich (anhand des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder per Email anfordern.
Email: wahlamt@meckenbeuren.de
- Ebenso kann die Briefwahl auch persönlich im Briefwahlbüro im Bürgeramt beantragt werden.
- Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Die Beantragung der Briefwahl kann wegen des Postversandes nur bis Dienstag, 03. März 2026, 12 Uhr erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie bis Freitag, 06. März, 15:00 Uhr nur noch die Möglichkeit der persönlichen Beantragung und persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Abholung durch die Beauftragung einer anderen Person mit schriftlicher Vollmacht.
Bitte achten Sie darauf, Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die Gemeinde Meckenbeuren zurückzuschicken, dass sie dort bis am Wahltag um 18:00 Uhr eingegangen sind. Die Rathausbriefkästen werden dann letztmalig geleert. Für die Sicherstellung, dass die Wahlunterlagen fristgerecht bei der Gemeinde eingehen, ist der Wähler selbst verantwortlich.

Briefwahlbüro öffnet
In der Wahlkabine neben dem Bürgeramt können Sie direkt bei der Beantragung Ihrer Wahlunterlagen auch bereits Ihre Stimme abgeben und Ihre Briefwahlunterlagen in die Urne einwerfen. Damit ersparen Sie sich den Postversand.
Montag, Dienstag: 8 - 12 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 und 14- 16 Uhr
Donnerstag: 8 - 12 und 14 bis 18 Uhr (außer am Gumpigen Donnerstag)
Freitag: 8 - 12 Uhr
Ihr Wahlamt der Gemeinde Meckenbeuren
