Linienbestimmung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung 

Linienbestimmung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung zur B 30 neu beginnt mit der Auslegung  

 Der nächste Meilenstein in Sachen Straßenplanung: Die umweltrelevanten Unterlagen zur Linienbestimmung für den Aus- und Neubau der Bundesstraße B 30 neu zwischen Friedrichshafen (B 31) und Ravensburg / Eschach liegen vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 14. Januar 2026 öffentlich online unter den Adressen https://www.fba.bund.de/ und www.uvp-portal.de sowie in Papierform aus.

 Planungen betreffen Meckenbeuren

Die Planungen betreffen im Bodenseekreis die Städte und Gemeinden Friedrichshafen, Meckenbeuren und Tettnang. Mit dem Projekt werden Ortsdurchfahrten entlastet, Unfallrisiken und Umweltbelastungen verringert, die Verkehrssicherheit verbessert und Kapazitätsengpässe abgebaut. Ziel ist es, die Ortsmitten von Meckenbeuren und Liebenau vom Verkehr der mehr als 20.000 Fahrzeuge und 850 Lastkraftwagen täglich zu entlasten. Gleichzeitig sollen Stausituationen vermieden und der Verkehrsfluss auf der wichtigen Nord-Süd-Achse im Bodenseekreis nachhaltig verbessert werden.

Bereits im Jahr 2018 war die sogenannte Osttrasse für eine Umgehung Meckenbeurens vom Regierungspräsidium Tübingen der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert worden. Das aktuelle Linienbestimmungsverfahren und die Auslegung der Unterlagen zur Linienbestimmung werden vom Fernstraßen-Bundesamt durchgeführt.

 Meilenstein erreicht

„Mit der Auslegung der Unterlagen für die Linienbestimmung erreichen wir den nächsten Meilenstein für die dringend notwendigen verkehrlichen Entwicklungen der Region“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Die B 30 neu soll künftig Verkehre bündeln und den nachgeordneten Raum von Verkehr und Lärm entlasten.“

 

Nadelöhr im Straßennetz beseitigen

Der Oberbürgermeister von Friedrichshafen und die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden und Städte wie Meckenbeuren und Tettnang sowie der Landrat des Bodenseekreises zeigten sich sehr erfreut, dass ein nächster Schritt auf dem Weg zur besseren Verbindung der Wirtschaftsräume Friedrichshafen, Tettnang, Ravensburg/Weingarten und Ulm/Neu-Ulm und einer Umfahrung der Gemeinde Meckenbeuren getan wird. „Die Ortsdurchfahrt der B30 in Meckenbeuren ist eines der kritischsten Nadelöhre des Straßennetzes bei uns im Landkreis. Durch Rückstaus, Verzögerungen, Verkehrsverlagerungen und Emissionen im Herzen der Gemeinden sind sie in vielerlei Hinsicht eine Belastung“, so Landrat Luca Wilhelm Prayon.  „Deshalb ist es gut, dass die Planungen für die Umfahrung von Meckenbeuren nun in die nächste Phase gehen können. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein wichtiger Meilenstein, um zu einer bestmöglich verträglichen, aber auch funktionierenden Linienführung mit realistischer Aussicht auf Umsetzung zu kommen.“

Die jahrzehntelangen Planungszeiträume nötigen alle Beteiligten sehr viel Geduld ab, bilanziert Bürgermeister Georg Schellinger, während der Verkehr mit jedem Jahr weiter zunehme. Für die Zukunft von Meckenbeuren mit lebenswerten Ortsmitten sei es dringend notwendig, dass Entscheidungen über eine Umgehungsstraße gefällt und präzisiert werden. Schellinger sieht in diesem Projekt vor allem Chancen für die ganze Region. 

„Meckenbeuren und die Region haben es verdient, dass die Planungen zur B 30 neu nun weiter konkretisiert werden und damit einen wesentlichen Schritt vorankommen. Meckenbeuren benötigt die Verkehrsentlastung, gleichzeitig benötigt die Region bessere Verkehrslösungen – diesem Ziel kommen wir mit der vorliegenden Linienbestimmung endlich näher“, betont Friedrichhafens Oberbürgermeister Simon Blümcke.

Für Tettnang ist die Verbesserung der Erreichbarkeit ein zentraler Faktor für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts. „Eine leistungsfähige Verkehrsanbindung stärkt nicht nur unsere Unternehmen, sondern kommt der gesamten Region zugute“, betont Tettnangs Bürgermeisterin Regine Rist. „Genauso wichtig ist mir jedoch, dass wir die Belange der Landwirtschaft ernst nehmen. Die Planungen greifen in wertvolle Flächen ein – deshalb ist es entscheidend, frühzeitig mit den betroffenen Landwirten im Gespräch zu sein und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die ihre Arbeit bestmöglich berücksichtigen.“

 

Linienbestimmung hat keine Rechtswirkung gegenüber Privaten

Zweck des Linienbestimmungsverfahrens ist die Festlegung eines Trassenkorridors. Innerhalb dieses Korridors wird die Trasse der B 30 neu in den nächsten Planungsschritten detailliert ausgeplant. Aufgrund dieser noch vorhandenen Unschärfe entfaltet die Linienbestimmung keine Rechtswirkung gegenüber Privaten. Sie ist vielmehr für alle Planungsträger und die Kommunen relevant, weil sie die bestimmte Linie in ihren Planungsvorhaben berücksichtigen müssen. Die Pläne und Berichte legen den Fokus auf die Beurteilung der untersuchten Varianten West, Mitte und Ost hinsichtlich ihrer wesentlichen Auswirkungen auf Landschaft und Umwelt: Wieviel Fläche muss jeweils in Anspruch genommen werden, welche Siedlungsbereiche werden von Lärm entlastet, welche werden neu belastet? Auch die Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Schussenbecken“ müssen die Planenden ermitteln und mögliche Kompensationsmöglichkeiten bereits auf dieser Planungsebene darstellen.

 

Bürgerbeteiligung und Stellungnahmen

Die Öffentlichkeit ist ausdrücklich eingeladen, sich am Verfahren zu beteiligen. Denn die geplante Straße bedeutet einen markanten Eingriff in die Landschaft und in landwirtschaftliche Flächen. Dieser soll möglich gering ausfallen und am Ende bestmöglich kompensiert werden. Hier gilt es, so sind sich die Bürgermeister einig, aktiv bereits in dieser Phase der Vorplanung den Austausch mit den landwirtschaftlichen Vertretern zu suchen. Regierungspräsident Tappeser lobt hier das bereits seit einigen Jahren praktizierte Vorgehen: „Der Runde Tisch Landwirtschaft begleitet die Planung in regelmäßigen Abstimmungsgesprächen. So können frühzeitig die besonderen landwirtschaftlichen Belange und Anforderungen im Raum in die Gesamtabwägung eingebracht werden.“

 

Einsichtnahme der Unterlagen und Äußerungen

Der Öffentlichkeit, den Trägern öffentlicher Belange wie auch den anerkannten Vereinigungen bieten sich zwei Wege, die Planunterlagen anzusehen:

Es wird ein Online-Zugriff auf die Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes (Rubrik „Themen“ → „Linienbestimmung §16 FStrG“ → „UVP-pflichtige Vorhaben“) sowie auf das zentrale UVP-Portal des Bundes eingerichtet.

 

Papierfassung im Rathaus

Zusätzlich liegt eine Papierfassung im Erdgeschoss des Rathauses Meckenbeuren, Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Meckenbeuren (im Schaukasten des Amts für Bauwesen und Gemeindeentwicklung) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

 

Die Öffentlichkeit kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 16. Februar 2026, schriftlich oder zur Niederschrift beim Fernstraßen-Bundesamt oder bei den Städten und Gemeinden Meckenbeuren, Friedrichshafen, Ravensburg und Tettnang Stellung nehmen. Elektronische Stellungnahmen sind mit qualifizierter elektronischer Signatur an b30neu@fba.bund.de zu richten; einfache E-Mails sind rechtlich unwirksam.

 

Wie geht es nach der Auslegung und mit den Äußerungen der Öffentlichkeit weiter?

Die Äußerungen und Stellungnahmen werden vom Fernstraßen-Bundesamt gesammelt und an das Regierungspräsidium Tübingen zur zusammenfassenden Bewertung übergeben. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung muss diese Bewertung im Linienbestimmungsverfahren berücksichtigt werden.

 

Nach der Linienbestimmung folgt die detaillierte Ausplanung der Trasse. Für diese sogenannte Entwurfsplanung hat das Planungsteam des Regierungspräsidiums bereits einige vorbereitende Schritte eingeleitet. Eine Vielzahl an Gutachten und Untersuchungen müssen weiter detailliert, aktualisiert und auch neu beauftragt werden, um die relevanten Belange rund um den Korridor ermitteln und beurteilen zu können.

 

Nach der Entwurfsplanung und weiteren Abstimmungen mit den Ministerien des Bundes und des Landes kann die Genehmigungsplanung erstellt werden, die ihren Abschluss im Planfeststellungsverfahren findet. In dieses können sämtliche Belange, insbesondere auch die speziellen privaten Betroffenheiten, eingebracht werden. Die Entscheidung über diese Einwendungen trifft die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss.