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Bauen

Bauen in Meckenbeuren

Bauberatung

Im Vorfeld eines Baugesuchs können Sie gerne mit uns in Kontakt treten und eine kostenlose Bauberatung in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne zu den rechtlichen Vorgaben sowie den Eckdaten der geltenden Bebauungspläne.

Eine Übersicht über die Bebauungspläne der Gemeinde Meckenbeuren erhalten Sie hier.


Bauantrag/Baugenehmigung

Baurechtsbehörde für die Gemeinde Meckenbeuren ist das Landratsamt Bodenseekreis. Alle Unterlagen und Informationen zu Baugenehmigungen, Befreiungen und verfahrensfreien Vorhaben finden Sie bei der Baurechtsbehörde Landratsamt Bodenseekreis.

Sie können Ihre Antragsunterlagen bei der Gemeinde in dreifacher Ausfertigung einreichen. Behördenintern werden diese an die Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt Bodenseekreis weitergeleitet.


Bodenaushub

Bodenaushub bezeichnet generell alle Bodenabfälle, die im Rahmen einer Baumaßnahme aus dem Boden bzw. aus der Erde ausgehoben wurde. Die "Vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub (Unbedenklichkeitserklärung)" wird seit April 2023 nicht mehr von der Gemeinde ausgestellt. 

Ansprechpartner ist das Landratsamt Bodenseekreis: www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/abfallentsorgung-gewerbe/entsorgungsmoeglichkeiten/abfallarten-a-z/bodenaushub/  

Unter "weitere Infos" finden Sie unter diesem Link auch die Unbedenklichkeitserklärung. Sie können dieses Formular ausfüllen und an das Landratsamt senden oder einen formlosen Antrag mit präziser Beschreibung stellen und an folgende E-Mail-Adresse senden: Altlastenauskunft@bodenseekreis.de