Abteilungen
Zuständigkeiten
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe - Zuverlässigkeit nachweisen