Nichtstörendes Gewerbe willkommen!
Die Gemeinde Meckenbeuren bietet in der Schillerstraße ein Grundstück mit einer Größe von ca. 1.500 m² zum Verkauf an.
Es können auch Teilflächen erworben werden. Ziel ist es, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten und gleichzeitig Wohnraum auf dem jeweiligen Grundstück zu schaffen.
Wohnungen sollen auch entstehen
Das Grundstück liegt zentrumsnah, mit guter Anbindung an den Bahnhof und die Nahversorgung.
Die Erschließung mit Wasser und Regenwasser ist bereits vorhanden – der Schmutzwasserkanal wird im Jahr 2026 bedarfsgerecht verlegt. In diesem Zuge wird auch die Schillerstraße entlang des Grundstücks geringfügig verbreitert. Der Fahrbahnbreite soll durchgängig auf 4,50m und der Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite auf 1,50m ausgebaut werden. Hierfür werden von dem Grundstück ca. 45m² zurückbehalten.
Ein Baubeginn ist voraussichtlich ab 01.01.2027 möglich, der Kaufpreis beträgt 320 €/m² (voll erschlossen).
Wichtig für die Bewerbung: Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Eine Bauvoranfrage hat bestätigt, dass das Grundstück gemäß § 34 BauGB bebaubar ist. Die Kombination von nicht-störendem Gewerbe und Wohnen wird bei der Vergabe besonders berücksichtigt.
💻 Weitere Informationen
- Eckpunktepapier mit allen relevanten Informationen zum Grundstück
- Plan Bauvoranfrage
- Bauvorbescheid
- Schalltechnische Untersuchung
- Flächenbedarf geringfügige Verbreiterung Schillerstraße
👉 Bewerbung bis 30.09.2025 : Zur Online-Bewerbung