Bodenrichtwerte für Meckenbeuren
Der Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis hat gem. § 196 Abs. 1 - 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in
Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg
die Bodenrichtwerte für den Geltungsbereich des Gutachterausschusses Östlicher Bodenseekreis zum
01. Januar 2025 ermittelt. Die Quadratmeterpreise für baureifes Land einschließlich Erschließungskosten
(nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz (KAG)) wurden vom Gutachterausschuss in der
Sitzung am 28. August 2025 beschlossen.
In den Gemeindenachrichten Ausgabe 48 finden Sie die Bodenrichtwerte.

Der Bodenrichtwert wird in Euro pro Quadratmeter angegeben. Er sagt etwas über den Wert eines unbebauten Grundstücks in einer bestimmten Lage aus. Bodenrichtwerte müssen für alle Gemeinden von einem Gutachterausschuss mindestens alle zwei Jahre neu ermittelt werden.
Sie sind zu Beispiel für die Grundsteuer, aber auch Investitionsentscheidungen relevant.
Weitere Informationen für Interessierte finden sich hier.
