Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
Voraussetzungen
keine
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Grundstück liegt
Verfahrensablauf
Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies der beurkundende Notar oder die beurkundende Notarin.
Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Fristen
Der Inhalt des Kaufvertrags muss der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt werden.
Will die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ausüben, muss sie dies den Beteiligten schriftlich innerhalb von drei Monaten mitteilen.
Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber unverzüglich ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis gilt als Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
siehe Fristen
Hinweise
Bei Vorkaufsrechten nach dem Landeswaldgesetz (LWaldG) gilt für eine Mitteilung an die Vertragspartner eine Frist von zwei Monaten. Neben dem Vorkaufsrecht der Gemeinde steht nach § 25 Absatz 1 LWaldG auch dem Land ein Vorkaufsrecht an Waldgrundstücken zu. Die Mitteilung über den Inhalt des notariell beurkundeten und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) von der zuständigen Landwirtschaftsbehörde genehmigten Kaufvertrags ist gegenüber der Forstbehörde abzugeben; sie unterrichtet die Gemeinde. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke - Genehmigung zum Kauf oder Verkauf beantragen.
Rechtsbehelf
Klage
Rechtsgrundlage
- §§ 24 bis 28 Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- § 25 Vorkaufsrecht
Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG):
- §§ 17 bis 25 Vorkaufsrecht
Freigabevermerk
14.07.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Anträge / Formulare
- Abbrennen Feuerwerk
- Antrag auf jährliche Zahlung der Grundsteuer
- Antrag jährliche Zahlung Grundsteuer
- Beantragung Personenstandsurkunde
- Einfache Meldebescheinigung Rathausserviceportal Meckenbeuren
- Einfache Melderegisterauskunft
- Elektronische Wohnsitzanmeldung
- Erweiterte Meldebescheinigung Rathausserviceportal Meckenbeuren
- Formular Wohnungsgeberbestätigung
- Gewerbe an-/ab-/ummelden
- Hund abmelden
- Hund anmelden
- Sepa-Lastschriftmandat
- Übermittlungssperre Rathausserviceportal Meckenbeuren
- Voranmeldung Zuzug Rathausserviceportal Meckenbeuren