Erklärung zur Barrierefreiheit
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Stand 30.6.2025
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.meckenbeuren.de.
Die Gemeinde Meckenbeuren ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Homepages der Gemeinde Meckenbeuren.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte können sein:
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF/Informationsblätter zum Download/Pläne
PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
- Download-Dateien in proprietären Formaten
Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.
- pdf-Dateien, die vor 01.07.2025 eingestellt wurden
PDF-Dateien, die vor 01.07.2025 eingestellt wurden, sind teilweise nicht barrierefrei. Später eingestellte pdf-Dateien werden möglichst in barrierefreier Version erstellt oder möglichst durch eine solche ersetzt. Nicht barrierefreie pdf-Dateien werden baldmöglichst durch einen entsprechenden html-Text gleichen Inhalts ergänzt. Aus rechtlichen Gründen gelten bei Satzungen und Bekanntmachungen die jeweiligen pdf-Dateien als rechtsverbindliche Dokumente.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Untertitel von Videos und Livestreams
Videos/Livestreams werden erst nach dem 30.6.2025 automatisch untertitelt. Bei ab diesem Zeitpunkt neu eingestellten Videos sind wir bemüht, überarbeitete Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen. Videos von Dritten können von uns eingebunden, aber nicht untertitelt werden.
Bilder, Fotos und Grafiken:
Bei Bildern, Fotios und Grafiken werden alternative Texte fortlaufend ergänzt. Wir prüfen die Vollständigkeit und ergänzen fehlende alternative Texte.
Karteneinbindung von Google Maps
Die Google-Maps-Karteneinbindungen sind nicht barrierefrei bedienbar.
Vorlesefunktion
Eine Vorlesefunktion ist vorhanden.
Leichte Sprache
Nicht alle Texte sind in Leichter Sprache verfügbar. Auf dieser Website werden sukzessive Inhalte in Leichter Sprache über ein Mehrsprachigkeitsmodul bereitgestellt. Informationen zum Inhalt, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise zu weiteren Informationen in Leichter Sprache folgen.
Gebärdensprache
Die Gemeinde Meckenbeuren plant 2026, die digitale Teilhabe für gehörlose Menschen auf ihrer Website künftig zu verbessern.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung entsprechend § 4 Absatz 2 L-BGG durchgeführt. Diese Erklärung wurde am 30.04.2024 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Gemeinde Meckenbeuren
Claudia Beltz
Leitung Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung, Geschäftsstelle Gremien
Sie können uns per Post, email oder telefonisch kontaktieren:
Gemeinde Meckenbeuren
Theodor-Heuss-Platz 1
88074 Meckenbeuren
Telefon 07542/403 205
c.beltz@meckenbeuren.de
oder
Bitte beschreiben Sie die möglichen Mängel oder Barrieren möglichst genau und schicken Sie gerne einen Link zu der betreffenden Seite mit. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite(n) nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Oder Sie wenden sich an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. +49 711 279-3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bodenseekreis können Sie wie folgt erreichen:
Behindertenbeauftragte Dorothea Horn
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204-5087
dorothea.horn@bodenseekreis.de
https://www.bodenseekreis.de/de/soziales-gesundheit/behinderung/behindertenbeauftragte/
- Ein Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
- Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.