Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
Voraussetzungen
Für die Bestimmung eines Lebenspartnerschaftsnamens ist Voraussetzung, dass eine wirksam begründete Lebenspartnerschaft besteht.
Zuständige Stelle
- wenn die Namensänderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgt, müssen Sie die Erklärung bei einem Notariat oder Standesamt öffentlich beglaubigen lassen
- wenn die Lebenspartnerschaft nicht in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet ist: das Standesamt am Wohnsitz der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
Verfahrensablauf
Wenn Sie bei der Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen.
Die spätere Änderung des Lebenspartnerschaftsnamens müssen Sie beim zuständigen Standesamt schriftlich erklären.
Sie müssen diese Erklärung bei einem Notariat oder bei einem Standesamt beglaubigen oder beurkunden lassen.Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft beurkundet ist.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Lebenspartnerschaftsurkunde (bei späterer Namensänderung)
Hinweis: Es können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Kosten
für die Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen: EUR 40,00
Bearbeitungsdauer
in der Regel sofort
Hinweise
Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich.
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.
Rechtsgrundlage
- § 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) (Lebenspartnerschaftsname)
- § 9 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) (Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners)
- § 42 Personenstandsgesetz (PStG) (Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
23.05.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Anträge / Formulare
- Abbrennen Feuerwerk
- Antrag auf jährliche Zahlung der Grundsteuer
- Antrag jährliche Zahlung Grundsteuer
- Beantragung Personenstandsurkunde
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