Ausstellung einer Eheurkunde beantragen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Zuständige Stelle
das Standesamt der Eheschließung
Verfahrensablauf
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr
sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,
- ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
- wie Sie die Gebühr bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
Kosten
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00
- Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Rechtsgrundlage
- § 57 Eheurkunde
- § 62 Urkundenerteilung
Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV):
- § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):
- §5 Erhebung von Gebühren und Auslagen
in Verbindung mit
Freigabevermerk
24.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Anträge / Formulare
- Abbrennen Feuerwerk
- Antrag auf jährliche Zahlung der Grundsteuer
- Antrag jährliche Zahlung Grundsteuer
- Beantragung Personenstandsurkunde
- Einfache Meldebescheinigung Rathausserviceportal Meckenbeuren
- Einfache Melderegisterauskunft
- Elektronische Wohnsitzanmeldung
- Erweiterte Meldebescheinigung Rathausserviceportal Meckenbeuren
- Formular Wohnungsgeberbestätigung
- Gewerbe an-/ab-/ummelden
- Hund abmelden
- Hund anmelden
- Sepa-Lastschriftmandat
- Übermittlungssperre Rathausserviceportal Meckenbeuren
- Voranmeldung Zuzug Rathausserviceportal Meckenbeuren