Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.

    Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
    Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.

  • Voraussetzungen

    • Die verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder
    • die verstorbene Person hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten und war
      • asylberechtigt,
      • staatenlos,
      • heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder
      • ausländischer Flüchtling.
  • Zuständige Stelle

    • das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland gestorbenen Person
    • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsstellenden Person
    • Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin
  • Verfahrensablauf

    Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:

    • die Eltern der verstorbenen Person
    • ihre Kinder
    • ihr Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin
    • jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist

    Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.

  • Fristen

    keine

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)
    • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
    • Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
    • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
    • bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
    • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
    • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

  • Kosten

    • EUR 80,00
    • Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 20,00

    Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherleistungen).

  • Hinweise

    keine

  • Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    20.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende