Baustellen-Infos
- Eine Übersicht über alle Baustellen im Bodenseekreis finden Sie beim Landratsamt.
K 7780 Mariabrunner Str.
Aufgrund einer Baumaßnahme kommt es im Zeitraum 12.10.2026 bis 30.10.2026 in Meckenbeuren, K 7780 Mariabrunner Str. zu einer Fahrbahneinengung.
Bahnhofsplatz 16 (Parkplatz)
Aufgrund einer Schrottsammlung kommt es im Zeitraum 22.10.2026 bis 26.10.2026 in Meckenbeuren, Bahnhofsplatz 16 zu einer Sperrung des Parkplatzes.
Eugen-Bolz-Straße (Parkplatz)
Aufgrund einer Altmetallsammlung kommt es im Zeitraum 09.10.2026 bis 10.10.2026 in Meckenbeuren, Eugen-Bolz-Straße zu einer Gesamtsperrung des Parkplatzes.
Mahdenäcker & Schulstraße
Aufgrund einer Baumaßnahme kommt es im Zeitraum 28.09.2026 bis 30.10.2026 in Meckenbeuren, Mahdenäcker & Schulstraße zu einer halbseitigen Sperrung des Verkehrs.
Adolf-Aich-Straße
Aufgrund einer Baumaßnahme kommt es im Zeitraum 30.09.2026 bis 18.12.2026 in Meckenbeuren, Adolf-Aich-Straße zu einer Gesamtsperrung des Verkehrs.
L 329 Schussenbrücke
Aufgrund einer Baumaßnahme kommt es im Zeitraum 14.09.2026 bis 16.10.2026 auf der L 329 im Bereich der Schussenbrücke zwischen Meckenbeuren-Brochenzell und Meckenbeuren zu Verkehrsbehinderungen.
Schussenstr. 1-4
Aufgrund einer Baumaßnahme wird die halbseitige Sperrung des Verkehrs und die Gesamtsperrung des Gehwegs in Meckenbeuren, Schussenstr. 1-4 vom 07.09.2026 bis 30.10.2026 verlängert.
K7727 Brückenstraße, Am Degelbach und Weiheresch, 1
Aufgrund der Verlängerung einer Baumaßnahme kommt es im Zeitraum 01.08.2026 bis 30.11.2026 in Meckenbeuren, K7727 Brückenstr. 1 zu einer Sperrung des Gehwegs.
Die Baumaßnahme wird auf die Brückenstraße (K 7727) erweitert.
Verbindungsstraße zwischen Meckenbeuren und Eriskirch
- Die Verbindungsstraße zwischen Eriskirch und Meckenbeuren wird im Abschnitt zwischen Unterbaumgarten und Schoppenhof wird VZ 262 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gesperrt. Ausgenommen von der Sperrung ist landwirtschaftlicher Verkehr durch Zusatzzeichen 1026-36
- Im gesperrten Bereich gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
- Der gesperrte Bereich ist durch Absperrschranken und Warnbarken auf 2,40 m zu verengen, um das Befahren mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zu verhindern.
- Diese Anordnung gilt befristet bis zum 31.12.2026! Sofern eine sichere Befahrbarkeit der Straße mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen vorher wieder möglich ist, ist die Sperrung aufzuheben.
- Die Umleitung erfolgt über die K 7780.
Hinweis: Leider sind Baumaßnahmen und deren Dauer von vielfältigen Umständen beeinflusst. Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn geplante Zeitfenster nicht eingehalten werden können und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
