Verkauf der Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Meckenbeuren-Flughafen II“:
Bewerbungsfrist bis 10.12.2022


Die Bedeutung des Gewerbegebiets

Die Fläche südlich von Meckenbeuren-Gerbertshaus neben dem bisherigen Gewerbegebiet „Meckenbeuren-Flughafen I“ wird aktuell über eine Ringstraße mit Anschluss an die Bundesstraße B30 erschlossen. Somit liegt das Gebiet auf der Achse Friedrichshafen-Ravensburg-Ulm und bietet eine direkte Zugangsmöglichkeit zum Bahnhaltepunkt am Flughafen mit regelmäßigem Halt und Anschluss an die Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB). Der Flughafen und die dortige Infrastruktur sind fußläufig erreichbar.

Weiteres Vorgehen

Die Bewerbungsfrist endet am 10.12.2022. Anschließend wird die Verwaltung die eingegangenen Bewerbungen für den Gemeinderat aufbereiten. Die Vergabe der Gewerbeplätze durch den Gemeinderat ist im ersten Halbjahr 2023 vorgesehen. Die Grundstücke müssen dann innerhalb von vier Jahren ab dem Erwerb bebaut werden.

„Wichtig ist uns eine gute Mischung an Gewerbebetrieben, die zu Meckenbeuren passen und die Gemeinde stärken“, so Bürgermeister Georg Schellinger. „Deshalb haben wir verschiedene Faktoren definiert, die im Bewerbungsbogen abgefragt werden. Unter anderem werden wir bei der Auswahl Wert darauf legen, dass die Flächen gut und nachhaltig genutzt werden“, so der Bürgermeister. „Es soll ein belebtes Gewerbegebiet entstehen, denn Meckenbeuren ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Das neue Gewerbegebiet wird deshalb auch eine wichtige Rolle für die Kommune spielen, nicht zuletzt aus wirtschaftlicher Sicht. Wir bieten dafür eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Gewerbebetrieben an.“