Ergebnisse aus der Bürgerveranstaltung „Rahmenplan Liebenau": Vierwöchige Inforeihe in den Gemeindenachrichten


Die vier Informationsblöcke sind nach den Handlungsfeldern aus der Bürgerversammlung geordnet:

  • 19.06.2021           Hintergrundinformation und Handlungsfeld „Freiraum“
  • 26.06.2021           Handlungsfeld „Jugend“
  • 03.07.2021           Handlungsfeld „Barrierefreiheit“
  • 10.07.2021           Handlungsfeld „Ortsteil und Stiftung“, Zusammenfassung und Ausblick

Diese Woche stellen wir Ihnen einige Hintergrundinformationen zum ursprünglichen Rahmenplan Liebenau sowie die Ergebnisse aus dem Handlungsfeld „Freiraum“ vor.

Um was geht es beim Rahmenplan Liebenau?

Beim Rahmenplan Liebenau handelt es sich um ein grundlegendes Konzept, das die geplante bauliche Entwicklung für den gesamten Ortsteil in Grundzügen darstellt. Auf der Grundlage dieses Konzepts kann die konkrete bauliche Entwicklung für einzelne Teilbereiche durch Bebauungspläne festgelegt werden, ohne dabei die Gesamtentwicklung aus den Augen zu verlieren. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. April 2021 den Geltungsbereich festgelegt und den Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des Bebauungsplans gefasst, sodass nun die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit Fachplanern den Bebauungsplan Liebenau erarbeiten kann.

Um was ging es in der Informationsveranstaltung im November 2018?

Ziel der Veranstaltung war es insbesondere die EinwohnerInnen von Liebenau über die Inhalte des Rahmenplans zu informieren und ihre Rückmeldungen aufzunehmen, um diese in das folgende Bebauungsplanverfahren einfließen zu lassen.

Zu Beginn der Informationsveranstaltung wurde den zahlreichen TeilnehmerInnen zunächst die Rahmenplanung in einer Präsentation vorgestellt. Außerdem wurden sich verändernde Rahmenbedingungen erläutert, die die Stiftung Liebenau vor große Herausforderungen stellen. Dazu konnten verschiedene Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden, unter anderem zur Kostenverteilung zwischen Gemeinde und Stiftung, den Eingriffen ins Landschaftsschutzgebiet und den möglicherweise verfügbaren Flächen an der Hangenstraße. Dem Gefühl einiger AnwohnerInnen, dass es keine Möglichkeit für sie mehr gebe, sich an den Planungsüberlegungen zu beteiligen, konnte so begegnet werden. 

Die Veranstaltung war interaktiv gestaltet. Die Teilnehmenden konnten zu den vier Handlungsfeldern FREIRAUM, JUGEND, BARRIEREFREIHEIT, ORTSTEIL UND STIFTUNG Anregungen, Bedenken und Einschätzungen über Karten an den verschiedenen Informationsständen platzieren. Darüber hinaus erläuterten die Bürgermeisterin mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeindeverwaltung sowie des Planungsbüros Pesch Partner die Infotafeln und standen für weitere Fragen zur Verfügung. Der Austausch wurde von allen Seiten als sehr positiv und konstruktiv wahrgenommen.

HANDLUNGSFELD „FREIRAUM“

Mit dem Begriff „Freiraum“ werden Flächen bezeichnet, die alle nicht durch Gebäude bebaute Flächen umfasst. Dazu zählen beispielsweise Straßen, Parkplätze, Gewässer und Felder.

Im Handlungsfeld „Freiraum“ wurden durch die TeilnehmerInnen folgende Themenschwerpunkte herausgestellt:

Große Zustimmung fand der Konzeptbaustein des Rahmenplans zur Offenlegung des Krebsbaches. Insbesondere die Verlagerung des verdolten Baches an den östlichen Rand der Stiftung Liebenau aus ökologischen und gestalterischen Gründen wurde begrüßt. Viele TeilnehmerInnen konnten sich hier große Aufenthalts- und Freiraumqualitäten vorstellen.

Leider hat sich inzwischen herausgestellt, dass die geplante Krebsbachverlegung mit den damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten und Folgenutzungen nicht realisiert werden kann. Trotz intensiver Verhandlungen der Verwaltung mit Wasserbehörde, Umweltschutzbehörde und Förderstellen konnte die notwendige Finanzierung der etwa 2,6-3,5 Mio. Euro teuren Maßnahme nicht sichergestellt werden. Bei der damals in Aussicht gestellten wasserwirtschaftlichen Förderung der Maßnahme mit 70-80 Prozent der förderfähigen Kosten, wurden die maximal förderfähigen Kosten nun auf 500.000 Euro beschränkt, die dann auch nicht mit dem höchsten Fördersatz (also deutlich weniger als 70-80 Prozemt) hätten gefördert werden können. Auch die Umwandlung der eigenfinanzierten Kosten in Ökopunkte wurde von der Umweltschutzbehörde mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um eine flächige und keine punktuelle Maßnahme handelt. Dies bedeutet, dass eine Finanzierung des Projekts aktuell nicht möglich ist. Hierüber informierte die Verwaltung bereits im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Liebenau – Stiftungsgelände“ am 09.10.2019 im Gemeinderat.

Probleme und Konflikte benannten die Teilnehmenden in versiegelten Verkehrsflächen und Freiräumen im Bereich Siggenweilerstraße. Dem zentralen Bereich der Stiftung Liebenau wurde nur eine geringe Freiraumqualität zugesprochen, die keine zentrale Ortsmitte entfaltet. 

Hier erscheint es möglich, die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Freiraumqualität im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu schaffen. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen kann dann in einzelnen Schritten im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren erfolgen.

Positiv äußerten sich die Anwesenden zu den vorhandenen gemeinschaftlichen Treffpunkten für verschiedene Generationen, wie zum Schlittenhang, zum Funkenplatz oder zum Maibaumstandort im Schlosspark. Sie befürworteten die Erhaltung und teilweise auch den Ausbau solcher gemeinschaftlichen Orte. Wünsche und Anregungen formulierten die Bürgerinnen und Bürger auch zur Verkehrssituation. Es wurden verschiedene Vorschläge zur Verkehrsberuhigung, zu Radwegen, Querungen und ÖPNV-Verbindungen gemacht.

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, die Verbesserung des ÖPNV und Querungen können nicht durch Festsetzungen im Bebauungsplanverfahren geschaffen werden. Hierfür sind andere Verfahren notwendig (z.B. verkehrsrechtliche Anordnungen, Gespräche mit den ÖPNV-Anbietern). Konkret planbar sind aber neue Rad- und Fußwegverbindungen sowie weitere gemeinschaftliche Treffpunkte. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird geprüft, an welcher Stelle Ergänzungen zu den bestehenden Rad- und Fußwegeverbindungen notwendig sind und ob die hierfür notwendigen Grundstücke vorhanden sind, bzw. erworben werden können.  

Der Rahmenplan Liebenau: