Bitte beachten Sie: Wiesen, Äcker und Obstanlagen sind kein öffentliches Niemandsland!


  • Wiesen, Äcker und Obstanlagen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen und sind als Privateigentum der Landwirte zu respektieren. In der Nutzzeit (März bis November) gilt das Betretungsverbot, welches im Landesnaturschutzgesetz § 44 festgehalten ist. Dies gilt auch für Hunde. Nur in vorheriger Absprache mit den Eigentümern kann es hier Ausnahmen geben.
  • Abfall und Hundekot auf Wiesen und Äckern zerstören das aufwachsende Gras. So werden das spätere Heu und Getreide, welches als Futtermittel für die Tiere genutzt wird, verdorben. Das macht die Tiere krank und führt zu Fehlgeburten beim Milchviehnachwuchs. Auf diesen Wiesen und Äckern werden wertvolle regionale Produkte für Mensch und Tier gewonnen, die von unseren Landwirten bis zu sieben Tage pro Woche und 10 bis 12 Stunden am Tag Einsatz erfordern.
  • Landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Äcker und Obstanalgen sind keine Spielplätze für Kinder oder Jugendliche und dürfen keinesfalls für Grillstellen missbraucht werden. Müll, Asche und herangeschaffte dicke Äste verursachen Schäden an den landwirtschaftlichen Maschinen. Dies gilt auch für Löcher, die leider immer wieder in Wiesen gegraben werden. Sachbeschädigungen können entsprechend angezeigt werden!

Wir bitten im Sinne eines respektvollen Umgangs miteinander um Beachtung. Vielen Dank!