Aktuelle Informationen und Hinweise zur Corona-Pandemie
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Das Gesundheitsamt des Landratsamts Bodenseekreis informiert zum Coronavirus auf seiner Homepage und beantwortet Fragen zu Reise-Rückkehr, Verhaltensregeln, Symptome der Erkrankung, Verhalten bei Verdachtsfall und zur Coronaschutzimpfung: https://www.bodenseekreis.de/de/soziales-gesundheit/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten/corona-virus/
Das Land Baden-Württemberg stellt hier aktuelle Neuigkeiten und Informationen zum Thema Coronavirus zur Verfügung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Die aktuell gültige Fassung der Corona-Verordnung finden Sie auf der Homepage des Landes: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Krankheitssymptome: Sollten bei Ihnen Krankheitssymptome auftreten, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen, sind Sie verpflichtet das Gesundheitsamt (Landratsamt Bodenseekreis) unverzüglich zu informieren: 07541/204 5841 (täglich von 09:00 bis 16:00 Uhr).
INFORMATIONEN ZUR CORONA-SCHUTZIMPFUNG
Portal impftermin-bw.de geht am 19. September 2022 an den Start
Impftermine für die Corona-Schutzimpfung können in Baden-Württemberg ab dem 19. September 2022 zentral über die Website impftermin-bw.de vereinbart werden. Hausärztinnen und Hausärzte sowie weitere Impfstellen im Land stellen dort in den kommenden Wochen freie Termine ein.
Ebenfalls ab dem 19. September wird es – beispielsweise für Menschen ohne Internetzugang – auch die Möglichkeit geben, über eine Telefon-Hotline (Rufnummer: 0800 282 272 91) kostenfrei Termine zu vereinbaren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wo finde ich weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung?
- Bodenseekreis: www.bodenseekreis.de/corona-impfung
- Robert-Koch-Institut: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
- Der Impf-O-Mat: Die Entscheidungshilfe zur Corona-Impfung www.dranbleiben-bw.de/
- Land Baden-Württemberg
- Informationen zur Impfung bei Kindern und Jugendlichen www.dranbleiben-bw.de/kinderundjugendliche
- "Das Impfbuch für alle": Informationen zum Impfen, Chancen und Risiken der Covid-19-Impfung
- Mehrsprachige Informationsangebote und Materialien zu Corona und zum Impfen: www.dranbleiben-bw.de/
EINREISE AUS RISIKOGEBIETEN NACH DEUTSCHLAND
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen bei der Einreise aus einigen Ländern. Bei der Einreise aus bestimmten Gebieten oder auf dem Luftweg kann die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine Test-/Nachweispflicht oder einer Quarantänepflicht bestehen. Eine Übersicht über die Regularien finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468#content_0
Unterschieden werden drei Arten von Risikogebieten im Ausland: Risikogebiet, Hochinzidenz-Gebiet und Virus-Varianten-Gebiet. Die Einstufung als erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html veröffentlicht; sie wird laufend aktualisiert. Einreisende sollten sich daher zwingend vor einem Grenzübertritt informieren.
Bitte stimmen Sie die für Sie gültigen Regelungen mit der Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) ab. Kontakt: Lena Ritter, Tel.: 07542 403-232, E-Mail: rathaus@meckenbeuren.de
QUARANTÄNE: Beachten Sie bitte auch, dass Sie während Ihrer Quarantäne/ Isolation keinerlei Kontakt zu anderen Personen haben dürfen. Der abgesonderten Person ist es während dieser Zeit nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen oder den Quarantäneort ohne ausdrückliche Zustimmung des Ordnungsamtes zu verlassen. Dies gilt nicht, wenn ein Verlassen oder Betreten des Quarantäneortes zum Schutz von Leben und Gesundheit (z.B. bei medizinischen Notfällen oder notwendigen Arztbesuchen) zwingend erforderlich ist. Sollten bei Ihnen dennoch Krankheitssymptome auftreten, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des RKI hinweisen, sind Sie verpflichtet das Gesundheitsamt (Landratsamt Bodenseekreis) unverzüglich zu informieren: 07541/204 5841 (täglich von 09:00 bis 16:00 Uhr).
CORONA WARN-APP
Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
HILFSANGEBOTE
Benötigen Sie Hilfe oder möchten Sie Ihre Mitmenschen unterstützen? Hilfsangebote und -gesuche in Ihrer Nähe bietet die Nachbarschaftsplattform www.nebenan.de an. Unter https://nebenan.de/hood/meckenbeuren finden Sie Anzeigen aus unserer Gemeinde.
Die Facebook-Gruppe „We care – Meckenbeuren“ unterstützt Sie bei verschiedenen Besorgungen oder wenn Sie sonstige Hilfe brauchen. Sie können sich an die Gruppe auch per E-Mail wenden unter we-care-meckenbeuren@web.de. Wenn Sie telefonisch Kontakt zu dieser Gruppe aufnehmen möchten, melden Sie sich bei Margit Zanker im Rathaus unter der Nummer 07542 403-207.
Der Bodenseekreis stellt auf seiner Homepage Informationen zu Hilfsangeboten und -gesuche in der Region zur Verfügung: www.bodenseekreis.de/de/soziales-gesundheit/buergerschaftliches-engagement/corona-wir-helfen-einander/
Außerdem hat die Schwäbische Zeitung ein Hilfe-Portal für die Region ins Leben gerufen. Dort können sich Einzelpersonen melden, aber auch lokale und regionale Unternehmen sowie Einzelhändler. Weitere Informationen finden Sie hier.
CORONA-HILFEN FÜR UNTERNEHMEN
Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den angeordneten Schließungen betroffen sind oder waren, sowie Wirtschaftsbereiche, die zwar nicht geschlossen sind, aber trotzdem erhebliche Einschränkungen hinnehmen müssen, können Unterstützungshilfen beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de