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Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024

Wichtige Informationen zu den Wahlen

Wahlhelfer/innen gesucht!

Für die Durchführung der Kommunal- und Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, sowie der Auszählung am Montag, 10. Juni 2024 suchen wir ehrenamtliche Wahlhelfer/innen.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die bei der Kommunal- und Europawahl wahlberechtigt sind, können berufen werden.
Wahlberechtigt bei der Europawahl sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Was muss ein/e Wahlhelfer/in im Wesentlichen am Wahltag tun?

 - die Wahlkabinen und Wahlurne beaufsichtigen

- die Stimmzettel ausgeben

- die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anbringen

- die Wahlberechtigung der Wähler/innen prüfen

- den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen schützen

- ab 18 Uhr die Stimmzettel auszählen

Die Auszählung der Europa-, sowie der Kreistagswahl findet am Sonntag ab 18.00 Uhr, die Auszählung der Gemeinderatswahl am Montag ab 8.00 Uhr statt. Die Auszählung der Kommunalwahl erfolgt mit Hilfe eines PC-Programms. Voraussetzung ist daher die Verfügbarkeit am Sonntag und Montag, sowie Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC. 

Damit die Wahlhelfer/innen diese Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, findet vor der Wahl eine Schulung statt. 

Für die Ausübung des Ehrenamts erhalten alle Wahlhelfer/innen eine Entschädigung. Bei einer zeitlichen Inanspruchnahme

bis zu 3 Stunden                                        30 Euro,

von mehr als 3 bis 6 Stunden                  50 Euro,

von mehr als 6 Stunden                            60 Euro.

Wenn Sie Interesse haben, uns als Wahlhelfer/in bei der Kommunal- und Europawahl zu unterstützen, melden Sie sich bitte bis spätestens 22.03.2024 bei Christine Sing unter Tel. 07542/403-209 oder c.sing@meckenbeuren.de

Eintragung in das Wählerverzeichnis

Europawahl am 09. Juni 2024 

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024. 

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. 

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. 

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts 

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) 

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/ informationen-waehler/unionsbuerger.html. oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung. 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Ihr Wahlamt Meckenbeuren

Öffentliche Bekanntmachungen

"Einfach wählen gehen!"-Broschüren der Landeszentrale für politische Bildung