Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist in Deutschland die wichtigste gesetzliche Grundlage für Barrierefreiheit. Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen auch behinderten Menschen zugänglich zu machen.
Wir bemühen uns mit unserer Website die vom BITV vorgeschlagene Prioritätsstufe 2 zu erreichen.
Die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) konkretisiert die Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes für Webangebote.
Verzeichnis der BITV-Prüfschritte, die diese Website erfüllt ...
Mit der Implementierung der Vorlesefunktion für einzelne Artikel möchten wir unsere Informationen nicht nur für ältere und sehbehinderte Personen besser zugänglich machen, sondern auch für Leute, die einfach lieber hören als lesen.
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