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Abendgymnasium


Einleitung:

Das Abendgymnasium bietet Erwachsenen mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit die Möglichkeit, neben der Arbeit die bundesweit anerkannte allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Der Unterricht findet in der Regel abends, in Ausnahmefällen je nach örtlichen Gegebenheiten auch am Wochenende statt.

Das Abendgymnasium ist eine Teilzeitschule und dauert

  • für Bewerber mit Realschulabschluss drei bis dreieinhalb Jahre,
  • für Bewerber ohne Realschulabschluss vier Jahre.

Das Abendgymnasium gliedert sich in folgende Bildungsgänge:

  • einjähriger Vorkurs
  • einjährige Einführungsphase
  • zweijährige Kursphase

Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Diese berechtigt zum Studium an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweis Sollten Sie keinen Realschulabschluss haben, so erhalten Sie mit der Versetzung aus dem Vorkurs in die Kursstufe einen dem Realabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkannt.

Hinweis Am Ende des ersten Jahres der Kursphase wird mit dem Erbringen der erforderlichen schulischen Leistungen und mit dem Nachweis einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung die Fachhochschulreife zuerkannt.

Ablauf:

Sie müssen sich persönlich bei dem Abendgymnasium Ihrer Wahl anmelden. Teilweise bieten Abendgymnasien das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.

Aufgrund Ihrer Angaben in der Anmeldung über Ihre schulische und berufliche Bildung kann die Schulleitung über die Aufnahme in den Vorkurs oder in die Einführungsphase entscheiden.

Über die Aufnahmetermine informiert Sie die jeweilige Schulleitung.

Zuständigkeit:

das jeweilige Abendgymnasium

Verfahrenstyp:

Schule [LANDBW]

Kosten:

Es werden unterschiedliche Gebühren beziehungsweise Kosten erhoben.

Unterlagen:

  • Lichtbild
  • Lebenslauf
  • letztes Schulzeugnis einer allgemeinbildenden Schule
  • Nachweis über Berufsausbildung (z.B. Bescheinigung, Zeugnis der IHK, Handwerkskammer) oder Nachweis über zweijährige Berufstätigkeit (bei Beginn im Vorkurs) beziehungsweise Nachweis über dreijährige Berufstätigkeit (bei Beginn in der Einführungsphase)

Rechtsgrundlage:

Abendgymnasiumverordnung


Lebenslagen


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