Die vorliegende Lebenslage soll Ihnen einen Überblick über das öffentliche Auftragswesen geben und aufzeigen, wie Sie sich um Aufträge bewerben können.
Über die Akteure und die wesentlichen Begriffe bei öffentlichen Aufträgen informieren wir im Kapitel "Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens".
Im Kapitel "Der Weg zu öffentlichen Aufträgen" erfahren Sie, wie Sie Auftragnehmer werden können, um von öffentlichen Aufträgen zu profitieren und worauf Sie bei der Erstellung der Angebote achten müssen.
Das Vergabeverfahren ist an bestimmte Grundsätze gebunden, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten. Näheres zum Vergabeverfahren erfahren Sie in folgenden Verfahrensbeschreibungen:
Eine Vielzahl von Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen bilden die rechtlichen Grundlagen des Vergaberechts. Das Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über einige der wichtigsten Regelungen.
Wenn Sie sich für einen Auftrag bewerben, der die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, steht Ihnen ein Rechtsschutz als Bieter zu. Sie haben daher das Recht, eine Beschwerde einzureichen, wenn Sie meinen, dass Ihre Rechte während eines Vergabeverfahrens verletzt wurden.
Eine Reihe von Ausschreibungspublikationen soll Sie bei der Suche nach öffentlichen Aufträgen unterstützen. Im gleichnamigen Kapitel werden einige wichtige elektronische Vergabeplattformen und andere Onlinedienste des Bundes und des Landes aufgelistet.
Über das Kapitel "Weiterführende Informationen und Links" haben Sie die Möglichkeit, auf weitere Internetseiten und Onlineportale auf Europa-, Bundes- oder Landesebene zuzugreifen.
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