Aus der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kultur und Soziales

Aus der Verwaltungsausschusssitzung vom 29. April 2009

Kindergartenbedarfsplan 2009/2010
Bürgermeister Roland Weiß informiert zur gesetzlichen Neuregelung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes, dass sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände darauf verständigt hätten, bis zum Jahr 2013 schrittweise für bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege aufzubauen. Ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege soll für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zum 1. August 2013 eingeführt werden. Gleichzeitig habe der Bund seine Bereitschaft erklärt, sich an dem erforderlichen Ausbau der Betreuungsangebote zu beteiligen. Die Landesregierung habe in einer Vereinbarung den kommunalen Landesverbänden Ende 2007 eine deutlich erhöhte finanzielle Beteiligung des Landes an den Betriebskosten der Kleinkindbetreuung zugesagt. Ziel der Gesetzesänderung sei die Regelung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung und eine Änderung des Verteilungsschlüssels für die Kindergartenförderung. Die Verteilung der ab 2009 erhöhten Bundes- und Landesmittel für die Betriebskostenförderung zur Betreuung der Kleinkinder in Kindertageseinrichtungen erfolge an die Standortgemeinden. Die Zuweisung der Betriebskostenförderung für betreute Kleinkinder in der Kindertagespflege erfolge an die Stadt- und Landkreise jeweils nach der Zahl der tatsächlich betreuten Kinder des Vorjahres gewichtet nach Betreuungszeit.
Die Mittel für die Kindergartenförderung würden künftig ebenfalls den Standortgemeinden nach der Zahl der betreuten Kinder und gewichtet nach der Betreuungszeit zugewiesen. Auf Vorschlag der kommunalen Landesverbände erfolge dies mit einer Übergangsregelung bezogen auf den neuen Verteilungsmaßstab stufenweise bis 2013. Der Geltungsbereich des Kindertagesbetreuungsgesetzes wurde um die Einbeziehung von privatgewerblichen Trägern erweitert.
Freie Träger, deren Einrichtungen in die gemeindliche Bedarfsplanung aufgenommen seien, erhalten einen Förderanspruch auf einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 % (für Kindergärten) bzw. 68 % (für Kinderkrippen) gegenüber der Standortgemeinde durch eine entsprechende Regelung im Kindertagesbetreuungsgesetz. Einrichtungen, die nicht in die gemeindliche Bedarfsplanung aufgenommen seien, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe der jeweiligen Finanzausgleichszuweisung des Landes.
Für die Betreuung auswärtiger Kinder erhalten die Standortgemeinden einen Refinanzierungsanspruch gegenüber den Wohnsitzgemeinden (interkommunaler Kostenausgleich).
Die Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans erläutert die zuständige Verwaltungsmitarbeiterin Jeanette Peter. Für 2009/2010 könne der Bedarf mit den vorhandenen Räumlichkeiten abgedeckt werden. Auch kurz- und mittelfristig können mit entsprechenden Um- bzw. Anbaumaßnahmen die erforderlichen Plätze geschaffen werden. Langfristig müsse jedoch ein Neubau in Erwägung gezogen werden. Da es schwer vorherzusagen sei, wie sich der tatsächliche Betreuungsbedarf entwickeln werde, müssen entsprechende Plätze vorgehalten werden. Die Anzahl der Tagesmütter sei von 11 auf acht zurück gegangen, informiert Peter. Ein Grund hierfür sei möglicherweise der geringe Stundensatz für Tagesmütter. Eine Subventionierung der Stundensätze für Tagesmütter wäre sicher förderlich. Die Tagespflegevermittlung sei aber Aufgabe des Landkreises, der hierüber beraten müsse, informiert Hauptamtsleiter Alfred Rupp.
Helga Brauer (SPD) lobt die Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans. Die Gemeinde habe damit eine übersichtliche Planung für die Zukunft. Auf Grund der Gemeindestruktur werde Meckenbeuren eher über dem durchschnittlich angenommenen Betreuungsbedarf von 35 v.H. der Kinder unter 3 Jahren liegen, ist sich Helga Brauer sicher.
Anita Scheibitz (CDU) zeigt sich aufgrund des erhöhten Elterngeldes zuversichtlich, dass künftig mehr Mütter die ersten zwei Jahre ihre Kinder zu Hause betreuen werden.
Gerlinde Wiencirz (BUS) beantragt eine entsprechende Umfrage bei den Eltern durchzuführen, um konkrete Anhaltspunkte zu bekommen.
Hauptamtsleiter Alfred Rupp weist darauf hin, dass eine solche Umfrage nur dann Sinn mache, wenn auch ein dementsprechendes Angebot geschaffen wird.
Einstimmig wird der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen 2009/2010 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, diese an das Landratsamt zur Kenntnis weiterzuleiten.
Helga Brauer stellt klar, dass Regelkindergärten ebenfalls Bildungseinrichtungen darstellen und erkundigt sich nach den Kosten für die Gemeinde, wenn das letzte Kindergartenjahr für die Eltern kostenfrei wäre. Dadurch könnte ein entsprechendes Signal für die Bildungseinrichtung Kindergarten gesetzt werden.

Ferienbetreuung
Nachdem im vergangenen Jahr die von der Gemeinde angedachte Ferienbetreuung aufgrund zu geringer Anmeldungen nicht wie vorgesehen zustande kommen konnte, bietet die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Stiftung Liebenau für die Sommerferien 2009 ein 4-wöchiges Angebot an.
Anmeldungen lägen bereits vor, informiert Hauptamtsleiter Alfred Rupp. Für die Oster-, Pfingst- und Herbstferien seien keine Anmeldungen eingegangen, so Rupp.

Einrichtung von Schulsozialarbeit an den Grundschulen in der Trägerschaft der Gemeinde
Die Verwaltung verweist auf den Antrag der Schulleiter auf Einrichtung von Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinde sowie auf die Vorberatung zum Haushaltsplan 2009 und die Bedarfsanalyse für Schulsozialarbeit an den Grundschulen.
Die erforderlichen Mittel für die Schulsozialarbeit an den Grundschulen wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2009 freigegeben und eine Personalstelle auf 80 % festgelegt. Bürgermeister Weiß schlägt vor, für die Schulsozialarbeit die bestehenden Raumressourcen in den Schulen zu nutzen und einen zentralen Standort beim Jugendtreff am Bahnhof einzurichten. Hierfür sollen die freien Räumlichkeiten neben dem Jugendtreff angemietet werden. Als Sachmittel sei ein Laptop vorgesehen.
Helga Brauer (SPD) erkundigt sich zu der noch fehlenden Konzeption und wie die Zusammenarbeit der Schulen untereinander vorgesehen sei.
Herr Bürgermeister Weiß erläutert, dass die Betreuung an den Schulen vor Ort erfolge und die Sachbearbeitung zentral am Bahnhof im Austausch mit anderen Jugendbeauftragten.
Markus Müller (CDU) stellt fest, dass sich in der heutigen Zeit vieles in die Grundschule verlagere, was früher vom Elternhaus abgefangen wurde. Aus seiner Sicht sollte offen mit diesem Phänomen umgegangen werden und auch die Forderung von Schulkultur mit einbezogen werden. Im Rahmen der Erziehung / Umgangsformen sei aus seiner Sicht ein Konzept für die Schulen notwendig im Hinblick auf die Schulkultur.
Jugendbeauftragte Elisabeth Kugel erläutert die vorgesehene Konzeption im Rahmen der Schulsozialarbeit an den Grundschulen. Diese sehe eine enge Kooperation und Vernetzung mit anderen Fachstellen, Lehrern, Eltern, Vereinen und sonstigen Partnern vor.
Ute Staudenmayer (SPD) vermisst aus Sicht ihrer beruflichen Erfahrung häufig die Erziehung vom Elternhaus.
Gerlinde Wiencirz (BUS) plädiert dafür, im Rahmen der Schulsozialarbeit insbesondere auch die Eltern mit einzubinden.
Laut Bürgermeister Weiß könnte mit der Anmietung der Räumlichkeiten neben dem Jugendreferat im Untergeschoss Besprechungs- und Beratungsmöglichkeiten, sowie im Erdgeschoss Räume für die Schulsozialarbeit eingerichtet werden. Mit der „mobilen Schulsozialarbeit“ und Betreuung an den Schulen vor Ort, könne dem Antrag der Schulleiter entsprochen werden.
Anita Scheibitz (CDU) plädiert dafür, im Hinblick auf eine mögliche Verlagerung des Jugendtreffs für die Schulsozialarbeit Räume mit günstigeren Mietkonditionen anzumieten oder Räume im Rathaus vorzusehen.
Helga Brauer (SPD) betont, dass mit der Schulsozialarbeit an den Grundschulen ein „Lückenschluss“ erfolge, da bereits in den Kindergärten die heilpädagogische Betreuung und an den weiterführenden Schulen die Schulsozialarbeit geleistet werde. Aus ihrer Sicht könnte der Kompetenz der einzustellenden Personen für die Schulsozialarbeit an Grundschulen auch eine heilpädagogische Betreuung zugrunde gelegt werden.
Im Hinblick auf Schulkultur / Schulentwicklung informiert Helga Brauer, dass sich mittlerweile alle Schulen entwickeln müssen und im Rahmen neuer Bildungspläne die Evaluation der Schule gefordert sei.
Helga Brauer schlägt vor, dass in naher Zukunft alle Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinde ihr Schulkonzept dem Gemeinderat oder Verwaltungsausschuss vorstellen sollten.
Markus Müller (CDU) regt an, dass die Einbindung von Ehrenamtlichen weiter geführt und auch in der Schulsozialarbeit vorgesehen werden sollte.
Einstimmig wird beschlossen, mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 an allen 4 Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinde Schulsozialarbeit einzurichten.
Das Raumangebot für die Schulsozialarbeit wird beim Jugendtreff gebündelt, die Anmietung der Räumlichkeiten erfolgt zunächst auf 3 Jahre. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Realschuldiskussion auf lange Sicht anderweitige Räumlichkeiten vorzusehen.
Die 80 % Stelle kann bedarfs- und anforderungsbezogen auf 2 Personen aufgeteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Mitarbeitern in der Schulsozialarbeit ein Konzept für Schulkultur an den Schulen zu entwickeln

Musikschule Meckenbeuren
Im Juli 2008 wurde im Verwaltungsausschuss beschlossen, die im Jahr 2004 beschlossene Deckelung des Abmangels aufzuheben, da 93 v.H. der Ausgaben Personalkosten sind, die wegen der Tarifbindung kaum zu beeinflussen sind.
Ferner wurde beschlossen, die Begrenzung der Jahreswochenstunden auf max. 260 beizubehalten und die Musikschulgebühren im Kontext mit den Nachbarmusikschulen anzupassen. An der Qualität und den Standards sollen keine Abstriche gemacht werden, waren sich die Gemeinderäte einig.
Da sich die Höhe der Musikschulgebühren der Musikschule Meckenbeuren im Rahmen der Gebühren der Nachbarmusikschulen bewegt und auch dort keine Erhöhung der Musikschulgebühren beabsichtigt sind, spricht sich der Verwaltungsausschuss einstimmig dafür aus, derzeit keine Gebührenänderung vorzunehmen.

Deckelung der Übernahme von Abmangelbeiträgen durch die Kooperationspartner an die kirchliche Sozialstation Tettnang
Im Jahr 2004 haben sich die Kooperationspartner der kirchlichen Sozialstation Tettnang (Stadt Tettnang, Gemeinde Neukirch, Gemeinde Meckenbeuren) darauf geeinigt, den entstehenden Abmangel im Verhältnis der jeweiligen Einwohnerzahlen aufzufangen und abzudecken. Ziel war es dabei, den Aufbau einer Betriebsmittelrücklage zu ermöglichen und die Kostenstelle "Familienpflege" zu optimieren. Neben der Familienpflege ist die kirchliche Sozialstation in den Bereichen Kranken- und Altenpflege sowie Nachbarschaftshilfe tätig. Allein für die Familienpflege wurden 2007 4.388 Einsatzstunden erbracht. Weitere 1.660 Stunden wurden angefragt, konnten aber aufgrund mangelnder personeller Ausstattung nicht befriedigt werden und wurden über die Partner der kirchlichen Sozialstation im Netzwerk mit Ravensburg, Wangen und Friedrichshafen abgedeckt. Um den Dienst in den Familien weiter wahrnehmen zu können und verlässlich planen zu können, bittet die Geschäftsführung die Kooperationspartner um klare Zusagen bzgl. der Übernahme von Abmangelbeiträgen. Ohne weiteres Engagement der 3 Kommunen wäre insgesamt eine Gefährdung des breiten Netzwerkes der Kooperationspartner zu befürchten.
Einstimmig wird dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, den von den Kooperationspartnern Stadt Tettnang, Gemeinde Neukirch, Gemeinde Meckenbeuren getragenen Abmangelbeitrag - vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse in den Gremien von Tettnang und Neukirch - auf insgesamt 30.000 Euro jährlich zu begrenzen. Die Festlegung gilt ab 2009 für die Dauer von 5 Jahren.

 


Erstellt von Chr. Ehmann am 30.04.2009

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