Aus der Gemeinderatssitzung

Einrichtung von Kleinkindbetreuungsplätzen (U3) im bisherigen Foyer, Raumkonzeption Kinderhaus

Bürgermeister Andreas Schmid gibt bekannt, dass vom Gemeinderat der Planung für die Einrichtung von Kleinkindbetreuungsplätzen (U3) im bisherigen Foyer und die Raumkonzeption Kinderhaus einhellig zugestimmt wurde. Die voraussichtlichen Gesamtkosten sind mit rund 650.000 Euro veranschlagt. Hiervon entfallen rund 527.000 Euro auf den Umbau Foyer, 63.000 Euro auf den neuen Eingang und rund 58.000 Euro das Kinderhaus.

Ab August 2013 ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet für 34% aller unter dreijährigen Kinder einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Zum Stand 01.10.2011 sind in der Gemeinde 305 Kinder unter 3 Jahren gemeldet, d.h. es sind 104 Plätze notwendig. Bisher verfügt die Gemeinde über 36 Plätze in den Einrichtungen, 10 Plätze werden im privaten „Zwergenstüble“ angeboten und 11 Plätze können über Tagesmütter belegt werden. Das heißt von 104 notwendigen Plätzen sind 57 vorhanden.

Zur Schaffung weiterer Plätze wurde in der Kindergartenbedarfsplanung der Umbau des Foyers, nach Umzug der Realschule, aufgenommen. Hier waren 30 zusätzliche Plätze geplant, die nach der Vorgabe des Gemeinderats aber auf 40 Plätze erweitert werden können.

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist da. Es besteht bereits eine Warteliste für September 2012 für 10 Plätze.

Um für das Kinderhaus eine Neuordnung zusammen mit den Kleinkindgruppen zu erreichen wurde die Überplanung der Räume aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.07.2011 an das Büro Kienzle, Vögele, Blasberg, Friedrichshafen vergeben.

Der erste Entwurf orientierte sich am pädagogischen Aspekt und hätte eine Einrichtung der U3 Gruppen im bestehenden Kinderhaus und die Einrichtung der Kindergartengruppen im Foyer ergeben. Da hierfür lediglich ein Investitionszuschuss des Bundes von 80.000€ möglich gewesen wäre wurde die Planung verworfen.

Die Planung bleibt beim bisherigen Konzept die Kleinkindgruppen im Foyer unterzubringen. Da das Kinderhaus durch die stetig steigende Nachfrage nach Ganztagesplätzen längst an seiner Kapazitätsgrenze angekommen ist muss eine Umorganisation stattfinden. Mit dieser Planung kann der größtmögliche Investitionszuschuss des Bundes mit 280.000 € erreicht werden.

Das Investitionsprogramm des Bundes läuft zum 31.12.2013 aus. Bis dahin muss die Maßnahme fertig gestellt und abgerechnet sein. Zentrale Grundzüge der Raumkonzeption und des Entwurfes sind die Schaffung

-          eines zentralen und verteilenden Haupteingangs,

-          eine stimmige Zuordnung der Alters- und Betreuungsgruppen zueinander, einschließlich der dazugehörigen notwendigen Nebenräume (z.B. Schlafbereich),

-          eines zusammenhängenden und ausreichenden Personalbereiches,

-          einer ausreichend dimensionierten Versorgungsküche für das gesamte Kinderhaus einschließlich Hort,

-          ausreichender Sanitärbereiche, die den erweiterten Betreuungsangeboten angepasst sind sowie

-          einer direkten Anbindung des Kinderhauses an die Sporthalle.

Eine Ortsbegehung mit Kreisbrandmeister Henning Nöh hat ergeben, dass für das Kinderhaus wie auch für das Foyer zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Unter anderem muss eine Brandmeldeanlage für Kinderhaus und Foyer installiert werden. Die zusätzlichen Kosten betragen mindestens 100.000 Euro.

 

Neubau Realschule Meckenbeuren, Bauabschnitt II

Bürgermeister Schmid gibt bekannt, dass die Planung zum BA II Neubau Realschule einstimmig vom Gemeinderat gebilligt und das Büro Kilian + Hagmann mit der Ausführungsplanung beauftragt wurde. Das Gremium bevollmächtigte Bürgermeister Schmid, beim Vorliegen des Baugesuches auf Grundlage der vorgestellten Planung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Zur Weiterführung des Neubaus der Realschule Meckenbeuren steht nun der Bauabschnitt II zur Umsetzung an. Beim Bauabschnitt II handelt es sich um das Gebäude in nördlicher Verlängerung des Bauabschnitts I mit insgesamt 10 Klassenzimmern, 2 Lehrerstationen, 2 Lernzonen sowie einem nördlichen Treppenhaus und den notwendigen Sanitär- und Nebenräumen. Der Bauabschnitt II ermöglicht aufgrund der Grundrissorganisation der Räume, zusammen mit dem Nordklassenzimmer Bauabschnitt I die Organisation der Schulklassen jeweils in Jahrgangsstufen im Erdgeschoss bzw. im Obergeschoss. Der Bauabschnitt II hat im Obergeschoss lediglich 4 Klassenzimmer und ist im Westbereich als Dachterrasse dargestellt, d. h. hier ist das Gebäude nur eingeschossig ausgeführt. Hierdurch wird das zu erstellende Bauvolumen und damit die Kosten auf das notwendige Maß reduziert. Der eingeschossige Gebäudeteil wird nicht für eine evtl. spätere Aufstockung vorgesehen, d. h. die Statik und damit die Konstruktion von den Fundamenten bis zur Decke über EG wird in diesem Bereich nicht verstärkt ausgeführt, um eine evtl. spätere Aufstockung vornehmen zu können.

 

Vergabe Energielieferung (Strom- und Gaslieferungsverträge mit dem Regionalwerk)

Der aktuelle Vertrag zum Bezug von Strom und Gas von der Regionalwerk Bodensee GmbH & Co KG endet zum Ende des Jahres und macht den Abschluss neuer Verträge erforderlich. Die Strompreise des Regionalwerks für die Gemeinde Meckenbeuren sind seit 2010 und somit im dritten Jahr stabil geblieben. Das Regionalwerk hat die Stromkosten nicht erhöht. Allerdings erhöhen sich die Kosten der Strompreise 2011 um den Zuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Zuschläge nach Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG) haben sich leicht verringert. Die Regionalwerk Bodensee GmbH & Co KG hat keinen Einfluss auf die Zuschläge nach EEG und KWKG.

Der Verwaltungsvorschlag sieht vor, dass auch 2012 nur Ökostrom bezogen wird. Der Zuschlag für Ökostrom beträgt wie im Jahr 2011 0,3 Cent/kWh und wurde somit ebenfalls nicht erhöht.

Der Arbeitspreisanteil am Gaspreis wurde angepasst und erhöht sich um ca. 6 % gegenüber 2011. Der Gesamtpreis für die Sonderabnahmestelle Theodor-Heuss-Platz (Werkrealschule, Realschule, Kinderhaus und Rathaus) erhöht sich um ca. 11 %. Zuvor war der Gaspreis für die Jahre 2010 und 2011 stabil geblieben.

Einstimmig beauftragte das Gremium die Regionalwerk Bodensee GmbH & Co KG mit der Stromlieferung der gemeindeeigenen Liegenschaften sowie der Abnahmestellen des Wasserwerks und des Eigenbetriebs Abwasser mit Ökostrom für das Jahr 2012. Ebenso wird die Regionalwerk Bodensee GmbH & Co KG  mit der Gaslieferung der gemeindeeigenen Liegenschaften für das Jahr 2012 beauftragt.

 

Vergabe Hörsaalgestühl und Sitzstufen Foyer im Neubau der Realschule

Für das Gewerk Hörsaalgestühl bzw. Sitzstufen Foyer UG erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Es wurden 9 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, darunter auch eine ortsansässige Firma. Bei der Submission lagen 4 Angebote vor. Auf Grundlage des Vergabevorschlags des Büros Kilian +Hagmann aus Stuttgart wird der Auftrag über Hörsaalgestühl bzw. Sitzstufen Foyer UG zum Neubau der Realschule Meckenbeuren BA I einstimmig an die Firma KPB Podestbau GmbH mit Sitz in Königsee zum Bruttoauftragspreis von rund 66.600 Euro vergeben.

 

Antrag des Stefan Amann auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Seit September dieses Jahres hat Gemeinderat Stefan Amann die Stelle als Bauverständiger der Stadt Tettnang übernommen und ist in Folge für die Leitung des Fachbereiches Baurecht und Bauverwaltung zuständig. Aufgrund dieser neuen beruflichen Situation hat Gemeinderat Stefan Amann  erklärt, aus dem Gemeinderat ausscheiden zu wollen. Aufgrund der zusätzlichen Zeitbelastung durch die neuen Aufgaben, die unter anderem auch Sitzungen der Ortschaftsräte Tannau und Langnau sowie des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates der Stadt Tettnang betreffen, könne er der zeitlichen Inanspruchnahme als Gemeinderat nicht mehr angemessen nachkommen. Dies auch mit Rücksicht auf seine Familie und der Tatsache, dass er daneben weitere ehrenamtliche Aufgaben bei der Feuerwehr sowie der Architektenkammer Bodenseekreis wahrnehme.

Einhellig stellt das Gremium fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat vorliegt. Gemeinderat Stefan Amann scheidet damit zum Ende des Jahres aus dem Gemeinderat aus. Für ihn wird Herr Eugen Lehle nachrücken, informiert Bürgermeister Schmid.

 

Neufassung der Realsteuersatzung

Die Hebesätze für die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sind seit 2004 unverändert. Anstehende Großinvestitionen, insbesondere im Bildungsbereich, führen zu einer deutlichen Belastung im Verwaltungshaushalt, was sich bereits 2012 durch höhere Ausgaben als Einnahmen bemerkbar machen wird. Um die Haushaltslage zu stabilisieren und dauerhaft Handlungsspielräume zu erhalten, ist es unumgänglich, die Hebesätze zu erhöhen. Dies habe das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde bereits bei der Haushaltsgenehmigung 2011 nahegelegt, informiert Kämmerer Simon Vallaster.

„Es sind verschiedene Maßnahmen nötig, um die anstehenden Aufgaben auf eine breite Basis zu stellen“, blickt Bürgermeister Schmid ebenso auf Sparmaßnahmen, die zeitliche Verschiebbarkeit von Ausgaben wie auch auf die Generierung von Mehreinnahmen. „Wir werden nach Abschluss der Baumaßnahmen für Realschule und Werkrealschule Ende 2015 voraussichtlich mit einer Verschuldung von 22 bis 24 Mio. Euro rechnen müssen,“ prognostiziert Kämmerer Simon Vallaster und zeigt sich froh über die derzeit stabilen gesamtkonjunkturellen Rahmenbedingungen.

„Wenn die Anhebung zur Konsolidierung verwendet wird, sie zur Entwicklung und zum Wohl der Gemeinde beiträgt und wenn sie im Bereich Bildung / Schule der Allgemeinheit dient kann ich die Steuererhöhung bejahen“, sagt Richard Dämpfle (CDU). „Wir müssen den Gürtel enger schnallen“, spricht Elisabeth Ott (BUS) die Aufgabenvielfalt der Gemeinde an. Anita Scheibitz weist auf das Verantwortungsbewusstsein von Gemeinderat und Verwaltung hin und betont, dass viele Auflagen auch von „außen“ kommen. „Wir müssen zum Wohl unserer Gemeinde in den sauren Apfel beißen“, sagt Anita Scheibitz zur anstehenden Steuererhöhung. Stefan Amann (Freie Wähler) blickt auf die „Vierer-Struktur“ und die Ortsteile der Gemeinde und dass viele Einrichtungen vierfach zu finden sind, nennt Stefan Amann dies ein „Luxus“ aus der Historie. „Hier werden Abstriche erfolgen müssen" prognostiziert Amann. Mehrheitlich stimmt das Gremium der Neufassung der Realsteuersatzung zu.

 

Neufassung der Vergnügungssteuersatzung

Die Vergnügungssteuersatzung hat seit 1989 keine wesentliche Änderung mehr erfahren. Die bislang übliche Pauschalbesteuerung von Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit wird mehr und mehr durch die Umsatzbesteuerung bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit abgelöst. Die Vergnügungssteuer entfaltet in diesem Zusammenhang insbesondere ihre Wirkung als Lenkungssteuer, so Bürgermeister Schmid. Es gelte als wissenschaftlich belegt, dass Glücksspiele ein erhöhtes Suchtpotential entfalten. Damit sei ein Effekt der Besteuerung, das Spielverhalten zu lenken bzw. konkret zu minimieren, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Der Verwaltungsvorschlag sieht einen Steuersatz von 18 bis 20 v. H. vor. Einstimmig wird dem Beschlussvorschlag zugestimmt und die Satzung zum 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Erstellt von Chr. Ehmann am 06.12.2011

zurück

Rathaus Gemeinde

Meckenbeuren
Theodor-Heuss-Platz 1
88074 Meckenbeuren

T 07542/403-0
F 07542/403-100
rathaus@
meckenbeuren.de


Bürgerservice

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Viele Behördengänge online, bequem von zu Hause aus erledigen! mehr



Meckenbeuren A-Z

Alle Infos von A bis Z


Gemeindeblatt

Die aktuellen Gemeinde-Nachrichten als Download mehr


Veranstaltungen


Mo Di Mi Do Fr Sa So
30 1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31 1 2 3

  Mai  






Link zum Pflegestützpunkt Bodenseekreis