Aus der Gemeinderatssitzung vom 25. März 2009
Wahlwerbung in den Gemeindenachrichten
In den Redaktionsrichtlinien der Gemeindenachrichten ist anlässlich von Wahlen folgendes geregelt:
„Zulässig sind Veranstaltungshinweise und Veranstaltungsberichte ortsansässiger politischer Vereinigungen, sofern die Veranstaltungen in der Gemeinde Meckenbeuren stattfinden. Anlässlich von Wahlen sind Veranstaltungsbericht politischer Vereinigungen, die Wahlaussagen enthalten, nicht zulässig“
Für redaktionelle Beiträge, die mehr als eine viertel Seite groß sind, wird ein Kostenersatz in Höhe von 12 Euro jede angefangene zusätzliche viertel Seite erhoben.
Zulässig sind auch (kostenpflichtige) Wahlanzeigen politischer Parteien und politischer Vereinigungen.
Beilagen sind entsprechend den Redaktionsrichtlinien nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen. Nicht zulässig sind tages- und parteipolitische Beiträge.“
Die Verwaltung hat im Hinblick auf die bevorstehende Kommunalwahl vorgeschlagen darüber zu beraten, ob für die Kommunalwahl (nicht für Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen) Ausnahmen von diesen Regelungen zugelassen werden sollten.
Mehrheitlich spricht sich der Gemeinderat dafür aus, bei Kommunalwahlen Veranstaltungshinweise und Veranstaltungsberichte ortsansässiger politischer Vereinigungen in den Gemeindenachrichten zuzulassen, sofern die Veranstaltung in der Gemeinde oder im Wahlkreis stattfindet und Wahlaussagen in Veranstaltungsberichten, die die Kommunalwahl betreffen, zuzulassen.
Für redaktionelle Beiträge, die mehr als eine halbe Seite groß sind, soll ein Kostenersatz von 12 Euro für jede angefangene zusätzliche viertel Seite erhoben werden. Beilagen sollen, soweit technisch möglich, zugelassen werden.
Anhebung der Wertgrenzen zur Vergabe öffentlicher Aufträge
Zur Beschleunigung von Investitionen hat die Bundesregierung beschlossen, die Vergabeverfahren des Bundes für die Jahre 2009 und 2010 zu vereinfachen und hat den Städten und Gemeinden freigestellt, ebenso zu verfahren.
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergaben öffentlicher Aufträge vom 17. Februar 2009 beschließt der Gemeinderat deshalb, die Wertgrenzen für Bauleistungen nach VOB und für Liefer- und Dienstleistungen nach VOL wie folgt festzulegen:
Bei Bauleistungen:
Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Nr. 3 Abs. 1 Buchstabe c VOB/A bis 1.000.000 Euro.
Freihändige Vergaben nach § 3 Nr. 4 Buchstabe d VOB/A bis 100.000 Euro
Bei Liefer- und Dienstleistungen:
Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Nr. 3 Buchstabe d VOL/A und freihändige Vergabe nach § 3 Nr. 4 Buchstabe f VOL/A jeweils bis 100.000 Euro.
Nach Vorgabe der Verwaltungsvorschrift tritt diese Regelung am 1. März 2009 in Kraft. Die Anhebung der Wertgrenzen zur Vergabe öffentlicher Aufträge sowie der hierzu vom Gemeinderat gefasste Beschluss tritt am 31. Dezember 2010 wieder außer Kraft, so dass die ursprünglich festgesetzten Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge der Gemeinde wieder gelten.
Verschiedenes
Auf Nachfrage von Gemeinderat Christof Hartmann bezüglich dem Handymast auf dem Hochbehälter am Heusack informiert Kämmerer und ZWUS-Geschäftsführer Simon Vallaster, dass der Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental diesen O2-Sendemast-Standort auf dem Hochbehälter Heusack zur Verfügung gestellt habe, nachdem der O2-Vertrag mit der Stiftung Liebenau ausgelaufen war.
Die Stiftung Liebenau möchte keine neuen Verträge über neue Masten-Aufbauten auf ihren Gebäuden abschließen, um zum einen mit ihren Immobilien flexibel umgehen zu können und da zum anderen die Stiftung Liebenau einen sehr sensiblen Menschenkreis betreue. Dem wolle man mit dieser Regelung Rechnung tragen.
Um für eine Netzabdeckung für Teile des Oberen Bezirks zu sorgen und da die Freiwillige Feuerwehr in Kürze auf eine digitale Alarmierung umstellen wird, wurde vom Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental der Hochbehälter Heusack als neuer Standort zur Verfügung gestellt, informiert Simon Vallaster.
Auf die vorausgegangene Nachfrage beim Gesundheitsamt, ob die Wasserkammer beim Hochbehälter durch den Sendemast beeinträchtigt werde teilte das Gesundheitsamt mit, dass keine Beeinträchtigungen gegeben seien, schon aus dem Abstrahlungswinkel heraus nicht. Dieser werfe einen Kegel, der die darunter befindliche Kammer nicht betreffe.
Erstellt von Chr. Ehmann am 25.03.2009
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