Aus der Gemeinderatssitzung

Aus der Gemeinderatssitzung vom 18. November 2009

Verpflichtung eines/einer Nachrücker/s/in in den Gemeinderat

Die Verwaltung informiert, dass Gemeinderat Hans-Peter Ott seit Oktober 2009 seinen Hauptwohnsitz nicht mehr in der Gemeinde Meckenbeuren hat und damit die Wählbarkeit verliert. Er scheidet somit kraft Gesetzes aus dem Gemeinderat aus. Nach der Gemeindeordnung rückt die bei der Gemeinderatswahl als nächste Ersatzperson des selben Wahlvorschlags festgestellte Person in den Gemeinderat nach. Frau Agnes Ludescher wurde als nächste Ersatzperson festgestellt. Frau Ludescher hat der Gemeindeverwaltung gegenüber erklärt, dass sie das Amt nicht antreten könne, da sie aufgrund der beruflichen Beanspruchung ihren familiären Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könne, wenn sie zusätzlich das Amt des Gemeinderates wahrnehmen muss. Sie bittet den Gemeinderat um die Entbindung ihres Amtes als Gemeinderätin.

Der Gemeinderat hat dem Antrag von Frau Ludescher stattgegeben und das Vorliegen eines wichtigen Grundes anerkannt. Als nächste Ersatzperson rückt Herr Engelbert Sachs nach, sofern Herr Sachs die Wahl annimmt.

 

Satzung zur Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Lochbrücke Süd-Ost

Bürgermeister Roland Weiß erläutert, dass die Verwaltung im Juni dieses Jahres vom Gemeinderat beauftragt wurde, die Satzung zur Festlegung der Grenzen und zur Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils „Lochbrücke Süd“ zu ergänzen. Das Büro Hornstein aus Überlingen wurde mit der Erstellung der Planung beauftragt .

Im öffentlichen Interesse sind im Rahmen der Planung die Sicherung des vorhandenen Abwassersammlers und die Sicherung zu dessen Zugang sowie die Vervollständigung der Ortsrandbegrünung für das südöstliche Baufeld im Bereich Ulmenweg.

Der Ortschaftsrat Kehlen hat Anfang November 2009 die Planung gebilligt.

Gemeinderätin Elisabeth Ott (BUS) bemängelt die Bebauung und den Flächenverbrauch im Außenbereich, auch von Bund und Land werde dies zunehmend abgelehnt. Ihre Fraktion werde sich deshalb gegen diese Satzung aussprechen.

Bei drei Gegenstimmen der BUS-Fraktion stimmt der Gemeinderat mehrheitlich dieser Planung zu und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Entwürfe die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

 

Rückhaltebecken Ramsbach Reute

Das Einzugsgebiet des Ramsbaches umfasst die Fläche zwischen Bechlingen, Habacht und Reute. Der Ramsbach besitzt zwei Hauptzuflüsse, die aus dem unbebauten Gebiet im Bereich  Ehrlosen und bebauten Flächen der Stadt Tettnang gespeist werden. Durch fortschreitende Drainierung landwirtschaftlicher Flächen und zunehmende Bodenversiegelung durch Straßen und Siedlungsbaumaßnahmen haben sich die Hochwasserabflüsse stetig erhöht.

Dies führt insbesondere in der Ortslage von Reute zu Problemen bei der angrenzenden Bebauung. Lösungsvorschläge mit dem Ziel einer Entlastung der Ortslage in Reute sowie einer gemeinsamen Kostentragung durch die Stadt Tettnang und die Gemeinde Meckenbeuren wurden wiederholt diskutiert.

In den vergangenen Jahren wurden die Gespräche mit der Stadt Tettnang intensiviert, um die Problematik der Hochwassergefahr einer Lösung zuzuführen. Insbesondere Retentionsmaßnahmen wurden an den unterschiedlichsten Standorten untersucht, scheiterten jedoch wiederholt am erforderlichen Grunderwerb.

Inzwischen konnte die Gemeinde Meckenbeuren eine Fläche erwerben, auf der eine Hochwasserrückhaltung sowohl des Ramsbaches als auch des Ehrlosenbaches (Zufluß Ramsbach im Bereich der Ortslage Reute) realisiert werden kann.

Auch konnten inzwischen beide Kommunen für die notwendigen Teilgrundstücke der Bachumlegung Einigung mit den Grundstückseigentümern herstellen.

Neben der Hochwasserrückhaltung der Abflüsse aus dem Einzugsgebiet des Ramsbaches ist es in Verhandlungen mit dem Landratsamt Bodenseekreis angestrebtes Ziel, durch entsprechende Vergrößerung des Bachdurchlasses „Moosstraße“ einen Einstau des Ramsbaches künftig zu vermeiden.

Eine zusätzliche Wasserrückhaltung (ca. 2.100m³) im Oberlauf des Ramsbaches soll durch die Gemeinde Meckenbeuren geschaffen werden. Träger dieser Maßnahme ist die Gemeinde Meckenbeuren, da die Hochwasserrückhaltung auf der Gemarkung Kehlen zu liegen kommt. Mit der Stadt Tettnang wurden aber intensive Verhandlungen geführt mit dem Ergebnis, dass sich beide Kommunen die Kosten je zur Hälfte teilen.

Vom Gemeinderat wird die vom Büro Wasser-Müller vorgestellte und vom Ortschaftsrat befürwortete Planung gebilligt und beschlossen, das Projekt „Umlegung und Hochwasserrückhaltung des Ramsbaches“ als gemeinsames Projekt mit der Stadt Tettnang zu realisieren.

 

2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tettnang – Neukirch

Von der Verwaltungsgemeinschaft Tettnang-Neukirch wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans und zur Fortschreibung des Landschaftsplans gefasst. Die Gemeinde Meckenbeuren wird an dieser Fortschreibung beteiligt und um ihre Stellungnahme gebeten.

Einstimmig beschließt der Gemeinderat keine Bedenken gegen die Fortschreibung zu erheben, da davon ausgegangen werden kann, dass bei der Umsetzung der Planungen das Abflussverhalten der offenen und geschlossenen Abflusssysteme im Gemeindegebiet nicht zusätzlich verschärft wird. Die Stadt Tettnang wird dennoch darum gebeten, die Gemeinde Meckenbeuren an den entsprechenden verbindlichen Bauleitplanungen zu beteiligen.

Entsendung kommunaler Vertreter in die Fluglärmkommission für den Verkehrsflughafen Friedrichshafen

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass nach dem Luftverkehrsgesetz bei einem Verkehrsflughafen, der an den Fluglinienverkehr angeschlossen und für den ein Lärmschutzbereich festzusetzen ist, eine Fluglärmkommission zu bilden ist und das Innenministerium die Einrichtung einer solchen Kommission beabsichtigt. Da der Bürgermeister nicht kraft Amtes der Fluglärmkommission angehört, sollte vom Gemeinderat ein Vertreter der Gemeinde bestellt werden.

Die BUS-Fraktion beantragt, beim Innenministerium den Antrag zu stellen, dass die Gemeinde Meckenbeuren durch die hohe Betroffenheit vom Fluglärm zwei ordentliche Mitglieder in die Fluglärmkommission entsenden dürfe. Dies sollte nach Ansicht der BUS-Fraktion der Bürgermeister sowie ein sachkundiges Gemeinderatsmitglied sein. Hier schlägt die BUS-Fraktion Gemeinderat Dr. Josef Sauter vor, der sich hierzu auch bereit erklärt. Sollte dies vom Ministerium nicht genehmigt werden, soll laut BUS der Bürgermeister entsandt werden mit einem sachkundigen Gemeinderatsmitglied als seinem Stellvertreter.

Einstimmig wird beschlossen, den Bürgermeister als ordentliches Mitglied und Gemeinderat Dr. Josef Sauter als seinen Stellvertreter in die Fluglärmkommission zu entsenden und beim Ministerium zu beantragen, dass Gemeinderat Dr. Sauter ebenfalls ordentliches Mitglied wird.

 

Entsendung eines kommunalen Vertreters in den Beirat der Bodensee-Oberschwaben-Bahn

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, den künftigen Bürgermeister der Gemeinde Andreas Schmid in den Beirat der Bodensee-Oberschwaben-Bahn zu entsenden.

 

Stellungnahme der Gemeinde zum Planfeststellungsverfahren „Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Ravensburg an der Schussen, Gewässer 1. Ordnung“

Bereits Mitte des Jahres wurde die Gemeinde Meckenbeuren als Träger öffentlicher Belange zum oben genannten Vorhaben um ihre Stellungnahme gebeten. Da in den zur Verfügung gestellten Unterlagen aber keinerlei Aussage über die Auswirkungen im Gemeindegebiet Meckenbeuren enthalten waren, wurde bei einer Besprechung im Landratsamt Ravensburg mit Vertretern des Regierungspräsidiums Tübingen eine Vereinbarung getroffen, die der Gemeinde Meckenbeuren die Beantwortung ihrer aufgeworfenen Fragen zusichert.  Bürgermeister Roland Weiß informiert, dass mittlerweile alle mit der fachtechnischen Überprüfung beauftragten Büros ihre Stellungnahme abgegeben und ausgeführt haben, dass die geplante Maßnahme keinerlei Auswirkungen auf das Gebiet der Gemeinde Meckenbeuren haben werde.

Aufgrund dieser Stellungnahmen beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, keine Einwendungen gegen das Verfahren „Hochwasserschutz Ravensburg Süd BA 2“ zu erheben.

 

Vergaben

Löschfahrzeug (LF/106) für die Feuerwehr, Abt. Meckenbeuren

Im Rahmen der im vergangenen Jahr vom Gemeinderat einstimmig verabschiedeten Feuerwehrbedarfsplanung wurde ein umfassendes Fahrzeugprogramm vorgestellt und verbindlich für die kommenden Jahre festgelegt. Bereits für das Hauhaltsjahr 2009 war die Beschaffung eines Löschfahrzeuges 10/6 (Straßenversion) für die Abteilung Meckenbeuren vorgesehen. Bedingt durch die schlechten finanziellen Rahmenbedingungen wurde in Absprache mit der Feuerwehr die Beschaffung zunächst aufgeschoben. Da inzwischen aber das vorhandene technische Gerät nicht mehr den Anforderungen gerecht wird, ist eine Beschaffung unumgänglich.

Einstimmig wird deshalb beschlossen, im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung für die Freiwillige Feuerwehr, Abt. Meckenbeuren ein Ersatzfahrzeug LF 10/6 der Firma Albert Ziegler GmbH & Co. KG mit dem Fahrgestell Mercedes Benz Atego 1226 F  entsprechend der Angebotssumme von 284.293,59 Euro zu beschaffen.

Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Feuerwehr, Löschzug Liebenau

Ebenfalls berücksichtigt in der Feuerwehrbedarfsplanung war die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für den Löschzug Liebenau. Veranschlagt sind hierfür in der Haushaltsplanung 2009  50.000 Euro. Da seitens des Kreisbrandmeisters für die Anschaffung kein Zuschuss gewährt werden kann, haben Feuerwehr und Verwaltung die Anschaffung eines Gebrauchtfahrzeuges geprüft, um Kosten zu sparen.

Einstimmig wird beschlossen, für die Freiwillige Feuerwehr, Löschzug Liebenau ein Mannschaftstransportwagen der Martin Schäfer GmbH, Obererdingen-Flehingen für 50.245,80 Euro zu beschaffen.

Freilegung Riedbach

Die Gemeinde Meckenbeuren schließt im Rahmen der aktuellen Erweiterung des Gewerbegebietes Ehrlosen einen dort befindlichen Wassergraben und hatte hierfür die wasserrechtliche Genehmigung beantragt.

Da ein solcher Eingriff in ein Gewässer an anderer Stelle ausgeglichen werden muss, ist als Ausgleichsmaßnahme die Freilegung des Riedbaches in Meckenbeuren vorgesehen.

Die Arbeiten für diese Freilegung des Riedbaches werden einstimmig an die Firma Zwisler aus Tettnang zum Pauschalangebotspreis von 70.210 Euro vergeben.

Erschließungsarbeiten Baugebiet Merianstraße

Im Juni dieses Jahres hat der Gemeinderat über die Vermarktung gemeindeeigener Grundstücke beraten und die Verwaltung beauftragt, für das Grundstück im Bereich Humboldstraße/Merianstraße die Bebaubarkeit zu prüfen. Die Bauvoranfrage wurde vom Landratsamt Bodenseekreis positiv beschieden.

Die Erschließungsarbeiten und die Wasserleitungsrohrarbeiten wurden daraufhin beschränkt ausgeschrieben.

Einstimmig folgt das Gremium dem Verwaltungsvorschlag und vergibt den Auftrag für die Erschließungsarbeiten Merianstraße an die Firma Strobel aus Pfullendorf, mit einer Bruttosumme von 259.941,37 Euro sowie die Wasserleitungsrohrarbeiten an die Firma Lohr aus Ravensburg für 15.107,99 Euro.

Zeitvertragsarbeiten für Erd-, Kanalisations- und Straßenbauarbeiten

Arbeiten wie das Herstellen von Hausanschlüssen, kleineren Straßenausbesserungen oder Gehwegabsenkungen werden nur durch die Gemeinde Meckenbeuren beauftragt und durchgeführt. Dafür wird jeweils für zwei Jahre eine Firma mit den sogenannten Zeitvertragsarbeiten beauftragt.

Für die Jahre 2010 und 2011 werden diese Zeitvertragsarbeiten an die Firma Neff aus Wangen-Neuravensburg zum Gesamtbruttopreis von 103.032,10 Euro vergeben.

 


Erstellt von Chr. Ehmann am 19.11.2009

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