Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, beabsichtigt die Firma Google Gebäude digital aufzunehmen und diese dann über „Google Street View“ im Internet zu veröffentlichen. Hierzu stellt Google dem Nutzer Panoramabilder auf Straßenebene zur Verfügung. Diese Bilder werden unter Verwendung einer speziellen Ausrüstung, besonderen Kameras und unter Einsatz von GPS-Technik aufgenommen und entsprechend angepasst. Gesichter und Autokennzeichen werden vor der Veröffentlichung der Panoramabilder unkenntlich gemacht.
Um diese Aufnahmen zu machen, fahren Autos mit einer auf dem Dach montierten Kamera durch die Straßen. Wenn Sie mit der Aufnahme Ihres Gebäudes einverstanden sind, müssen Sie nichts weiteres veranlassen. Sollen die Bilder Ihres Gebäudes nicht veröffentlicht werden besteht die Möglichkeit, gegen die Aufnahmen Widerspruch einzulegen.
Mit dem unten aufgeführten link gelangen Sie zum Musterwiderspruch des Verbraucherschutzministeriums. Wenn Sie diesen Vordruck anpassen, können Sie damit bei Google Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder Ihres Hauses einlegen.
Das Innenministerium Baden-Württemberg – Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich – teilt mit Schreiben vom 2. August 2010 Folgendes mit:
„Fast täglich wenden sich Bürgerinnen und Bürger, Abgeordnete, Landes- und Kommunalverwaltungen und die Medien an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich, um sich über Google Street View und die Möglichkeiten, sich gegen die Veröffentlichung von Gebäudefotos im Internet zur Wehr zu setzen, zu informieren. Zahlreiche Veröffentlichungen verschiedener Stellen, insbesondere auch der Medien, machen es einem schwer, den Überblick über den Stand des Vorhabens und in Betracht kommende Gegenmaßnahmen zu behalten.
Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich hat deshalb ein Merkblatt erarbeitet, das aktuelle Informationen über den Umsetzungsstand des Projekts, zur datenschutzrechtlichen Beurteilung solcher Dienste, zum Widerspruchsverfahren, zu den Handlungsmöglichkeiten von Kommunen, zur geplanten Einführung eines Tools im Internet durch Google, zur WLAN-Datenerfassung durch Google und zum Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, der einen angemessenen Datenschutz für die Betroffenen gewährleisten soll, enthält.
Die Aufsichtsbehörde wird, dieses Merkblatt auf den Internetseiten des Innenministeriums unter http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/wahrung_der_Persoenlichkeitsrechte_bei_google_Street_View/228352.htm veröffentlichen und ständig aktualisieren.
Erstellt am 08.10.2010
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