Neubau Realschule Meckenbeuren Bauabschnitt III
- Umbau und Sanierung Theodor-Heuss-Schule
Auf der Grundlage von vorausgegangener Beschlüsse des Gemeinderats und Abstimmungen innerhalb der Task-Force zusammen mit den Pädagogen wurde für die bestehende Theodor-Heuss-Schule ein Umbaukonzept entwickelt. Dieses Umbaukonzept sieht zum einen die Erneuerung der Fassade vor, um heutige energetische Standards zu erreichen, und zum anderen die interne Umorganisation durch Grundrissveränderung im Gebäude. Durch die interne Umorganisation ist es möglich, dem pädagogischen Konzept folgend jeweils zusammenliegende Bereiche für die Jahrgangsstufen (z.B. vier fünfte Klassen oder vier sechste Klassen etc.) abzubilden. Dieser Ansatz des Zusammenlegens der beschriebenen Jahrgangsstufen ist wesentlicher Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Werkrealschule und Realschule Meckenbeuren.
Die entsprechende Planung wurde bereits mit den zuständigen Stellen im Landratsamt Bodenseekreis bezüglich Brandschutz, Flucht- und Rettungswege vor Ort bestimmt und gemeinsam entwickelt. Ebenso wurde die Planung zum Umbau und Sanierung der Theodor-Heuss-Schule mit den beteiligten Fachingenieuren abgestimmt.
Einstimmig wird die in der vergangenen Gemeinderatssitzung durch Architekt Prof. Hans-Ulrich Kilian vorgestellte Planung und die dazugehörige Kostenberechnung zum Umbau und Sanierung der Theodor-Heuss-Schule gebilligt.
Bebauungsplan „Sanierungsgebiet Eckenerstraße-Bahnhof“
Im Jahr 2012 wird der Gemeinderat über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Eckenerstraße-Bahnhof“ vom Oktober 2005 beraten. Sanierungsberater Diplomverwaltungswirt Hubert Benk, der mit der Begleitung dieses Sanierungsprogramms beauftragt ist und das Regierungspräsidium Tübingen als Sanierungsbehörde empfehlen der Gemeinde zur Sicherung und zum planerischen Schutz von Gemeinbedarfseinrichtungen, der Verkehrserschließung und der Parkierung die Festschreibung dieser Zielsetzungen im Rahmen eines Bebauungsplans. Einstimmig beschließt das Gremium einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Sicherung und der planerische Schutz der im Sanierungsgebiet vorhandenen und geplanten Gemeinbedarfseinrichtungen, Verkehrserschließungen und Parkierungen.
Bebauungsplan „Halde III“ und örtliche Bauvorschriften für das Gebiet „Halde III“
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist im Bereich Halde in Meckenbeuren, in unmittelbarem Anschluss an die vorhandene Bebauung, eine geplante Wohnbaufläche dargestellt. Der geplante Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst. 362, 364, 360/28, 352 und eine Teilfläche von Flst. 350, Gemarkung Meckenbeuren. Die Gemeinde hat die Grundstücke Flst 362 und Flst. 364, Gemarkung Meckenbeuren erworben. Die Wegegrundstücke Flst. 360/28 und 352 sind im Eigentum der Gemeinde. Der Eigentümer des Grundstücks Flst. 350, Gemarkung Meckenbeuren wurde über die Planungsabsicht der Gemeinde informiert.
Gemeinderat Engelbert Sachs informiert, dass sich die BUS-Fraktion gegen diesen Bebauungsplan ausspricht und eine Bebauung in die freie Landschaft ablehnt.
Bei drei Gegenstimmen wird dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Halde III“ mehrheitlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse ortsüblich bekannt zu machen. Die städteplanerischen Leistungen sowie die Planungsleistungen zur Grünordnungsplanung werden an das Büro Sieber aus Lindau vergeben.
Erstellt von Chr. Ehmann am 02.01.2012
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