Aus der Gemeinderatssitzung vom 24. März 2010
Bericht des Vorsitzenden
Bürgermeister Andreas Schmid informiert, dass die geplante Bürgerversammlung zum Thema „Mobilfunkstandorte in der Gemeinde und geplantem Mobilfunkstandort in Buch“ am Dienstag, 13. April 2010, um 19.00 Uhr in der Festhalle in Kehlen stattfindet.
Zu den im vergangenen Jahr von der Gemeinde angeschafften 12 Fahrradboxen am Bahnhof Meckenbeuren informiert Bürgermeister Schmid, dass 9 Boxen derzeit pr Jahresmiete vermietet sind. Fünf Boxen sind von Meckenbeurern gemietet, zwei von Pendlern, die in Meckenbeuren arbeiten, eine von einem Pendler, der in Tettnang arbeitet sowie eine von einem zukünftigen Meckenbeurer, der sich gleich eine Box sichern wollte. Bislang seien noch keine Beschwerden und keine Schäden an den Boxen zu verzeichnen, informiert die Verwaltung. Auch die Abwicklung der Vermietung über den ADFC erfolge reibungslos und sehr positiv.
Zur Nachfrage von Gemeinderätin Elisabeth Ott über die mangelnde Sauberkeit der Bahnhofunterführung informiert die Verwaltung, dass von Seiten der Bahn die Unterführung nur noch zweimal wöchentlich gereinigt werde und der ursprünglich mit der Bahn vereinbarte Rhythmus zwischen den Reinigungen durch die Bahn und der von der Gemeinde beauftragten Liebenauer Service GmbH nicht wir ursprünglich vorgesehen eingehalten werde.
Neubau der Realschule
Im Rahmen einer Gesamtabwägung ist der Ausschuss für Bildung in seiner vergangenen Sitzung zu dem Ergebnis gekommen, dass ein möglichst umfassend gestalteter erster Bauabschnitt geplant werden soll. Dieser beinhaltet einen Eingangsbereich für den Gesamtkomplex, 6 Klassenräume, eine Mensa bzw. eine Aula, ein Fachklassenraum bzw. Hörsaal sowie – falls planerisch und im Rahmen der Organisation erforderlich - ein Lehrerzimmer mit Sekretariat. Ausschlaggebend für eine Priorisierung dieses im Gesamtkonzept recht dominanten 1. Bauabschnittes waren insbesondere Überlegungen im Hinblick auf einen lernverträglicheren Baustellenablauf, Ausstattung mit geeigneter Infrastruktur von Anfang an, die direkte Verbindung mit der Werkrealschule und deren Ressourcen und einer Vorwegnahme des späteren Ganztagesbereiches im Bauprogramm, was zu einer Bezuschussung nach Baufortschritt führt.
Da im 1. Bauabschnitt somit bereits 40 – 50 % der Programmfläche realisiert werden und der 2. Bauabschnitt hierdurch determiniert ist, wird aus jetziger Sicht für den 2. Bauabschnitt ein Wettbewerb hinfällig. Die Fertigstellung des Gesamtkomplexes wird für 2013 avisiert. Im Rahmen eines 3. Bauabschnitts ist die Sanierung der Werkrealschule geplant; hierfür stehen die sechs Klassenzimmer des ersten Bauabschnitts ebenfalls interimsweise zur Verfügung, ehe sie für Zwecke der Ganztagesbetreuung genutzt werden können.
Professor Dipl.-Ing. Hans-Ulrich Kilian stellt das geplante Raumprogramm für das Gesamtprojekt im Detail vor. Die neue Realschule soll keine Standardschule werden, vielmehr sollen sich pädagogische Ziele im Raumprogramm wieder finden. Die Mensa ist im Kern der Schule vorgesehen, als Schnittpunkt zwischen Realschule und Werkrealschule. Die Räume für den Ganztagesbereich können vorläufig als Klassenräume genutzt werden und als Ausweichraum, wenn die Sanierung der Theodor-Heuss-Schule ansteht. Ein zentraler Hörsaal ist ebenso vorgesehen wie individuelle Lern- und Experimentierräume im Bereich um die Klassenzimmer. Das Raumprogramm ist Gegenstand und Grundlage der Bezuschussung im Rahmen der Schulbau-Förderrichtlinien. Das Regierungspräsidium steht hinter diesem Konzept und hat entsprechende Zuschüsse in Aussicht gestellt.
„Ich denke, dass wir eine gute Startposition für dieses Projekt haben“, sieht Prof. Kilian optimistisch in die Zukunft. Ein Bahnhaltepunkt sei ebenso vorgesehen wie Rad- und Fußwegverbindungen, das Landratsamt habe keine Bedenken.
Einstimmig wird beschlossen, einen ersten Bauabschnitt zu realisieren, der folgendes Raumprogramm beinhaltet: Eingangsbereich für den Gesamtkomplex, sechs Klassenzimmer, eine Mensa/Aula, eine Fachklasse oder ein zentraler Hörsaal und evtl. ein Sekretariat/Lehrerzimmer. Das von Prof. Kilian vorgestellte Raumprogramm wird gebilligt und Prof. Kilian mit der Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung der Ausschreibung und der Vorplanung des zweiten Bauabschnitts beauftragt.
Auf Anregung von Gemeinderat Karl Gälle wird Prof. Kilian in diesem Zusammenhang auch bereits mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung zum dritten Bauabschnitt „Sanierung der Werkrealschule“ beauftragt.
Bestellung von Bürgermeister Andreas Schmid zum Eheschließungsbeamten
Nach dem Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetz sind für jeden Standesamtsbezirk Urkundspersonen (Standesbeamte) in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Aufgrund der geänderten Rechtsvorschriften wird zwischen Standesbeamten und Eheschließungsbeamten unterschieden. Eine Bestellung zum Standesbeamten erfordert neben der fachlichen Qualifikation vor allem auch die regelmäßige Fortbildungspflicht. Abweichend hierzu kann eine Gemeinde ihren Bürgermeister zum Eheschließungsstandesbeamten für ihren Zuständigkeitsbereich bestellen. Diese Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten ist sachlich auf die Vornahme von Eheschließungen und die dabei möglichen Beurkundungen wie zum Beispiel von Namenserklärungen beschränkt. Einstimmig wird Bürgermeister Andreas Schmid zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt.
Neubildung des Technischen Ausschusses, des Ausschusses für Verwaltung, Kultur und Soziales und des Umlegungsausschusses
Der aus dem Gemeinderat ausgeschiedene Gemeinderat Hans-Peter Ott war Stellvertreter von Frau Dr. Herold Schmid im Technischen Ausschuss und im Umlegungsausschuss „Ehrlosen West II“, sowie ordentliches Mitglied im „Verwaltungsausschuss“. Die BUS-Fraktion schlägt vor, den nachrückenden Gemeinderat Engelbert Sachs für alle von Herrn Ott freigemachten Positionen zu bestellen. Da die Ausschüsse im Wege der Einigung gebildet wurden, bedeutet die Bestellung von Engelbert Sachs formal eine Neubildung der Ausschüsse. Einstimmig wird die Bildung der Ausschüsse in der genannten Besetzung beschlossen.
Neuverpachtung der Bewirtschaftung für die Festhalle Kehlen
Der Sportverein Kehlen hat den seit 1988 bestehenden Pachtvertrag über die Bewirtschaftung der Festhalle Kehlen form- und fristgerecht zum 31.12.2009 gekündigt. Nach der Kündigung durch den SVK wurde in mehreren Gesprächen mit den ortsansässigen Vereinen versucht, eine Pächtergemeinschaft, wie in Brochenzell praktiziert, in die Wege zu leiten. Diese Lösung konnte jedoch nicht weiterverfolgt werden, da keine ausreichende Bereitschaft seitens der Vereine bestand. Um bei einer Neuverpachtung der Bewirtschaftung nicht eingeschränkt zu sein, wurde der Bierliefervertrag für die Festhalle Kehlen mit der Brauerei Leibinger zum 31.12.2009 ebenfalls gekündigt. Die Verwaltung rechnet mit mehreren Bewerbungen um die Bewirtschaftung von privater Seite. Entsprechende Anfragen liegen bereits vor. Vom Ortschaftsrat Kehlen wurde die Neuverpachtung der Festhalle Kehlen beraten und dem Gemeinderat die Ausschreibung der Neuverpachtung empfohlen. Einstimmig beschließt der Gemeinderat, die Neuverpachtung der Bewirtschaftung der Festhalle Kehlen öffentlich auszuschreiben und beauftragt die Verwaltung, die eingehenden Bewerbungen zu prüfen und dem Gemeinderat einen Vorschlag für die Neuverpachtung zur Entscheidung vorzulegen.
Verkehrsüberwachung am Bahnhofsplatz
Anfang 2009 hat der Gemeinderat über die Parkkonzeption am Bahnhofsplatz beraten und beschlossen, dass das Parken in Meckenbeuren weiterhin kostenlos angeboten werden soll. Gleichzeitig sollte aber eine Beschränkung der Höchstparkdauer am Bahnhofsplatz auf maximal zwei Stunden tagsüber erfolgen. Die Kontrolle sollte durch eine Mitarbeiterin der Gemeinde erfolgen, die Verstöße an das Landratsamt melden sollte. Bislang wurden lediglich die entsprechende Beschilderung durch Stelen an den Einfahrten zum Bahnhofsplatz umgesetzt. Die ursprünglich vorgesehene Mitarbeiterin hat zwischenzeitlich noch andere Aufgaben bei der Gemeinde übernommen, weshalb für die Überwachung der Parkierung am Bahnhofsplatz auf Basis geringfügiger Beschäftigung das erforderliche Personal eingestellt und geschult werden sollte. Es hat sich herausgestellt, dass weitere Maßnahmen der Beschilderung und Ausweisung von Parkflächen und „Nicht-Parkflächen“ am Bahnhofsplatz notwendig sind, um einem gemeindlichen Vollzugsdienst eine rechtssichere Tätigkeit zu ermöglichen. Deshalb sollten die vorhandenen Poller entsprechend ergänzt werden. Aus Sicht von Gemeinderat Karl Gälle wäre ein absolutes Parkverbot am Bahnhof wünschenswert. Da es sich beim Bahnhofsplatz aber um einen wichtigen „Verkehrsknoten“ (so Gemeinderätin Helga Brauer) handelt, sollte sich die Gemeinde zunächst Klarheit darüber verschaffen, welche Grundstruktur dort gewünscht wird.
Auf jeden Fall sollten nicht zu viele Poller den Platz optisch verunstalten, waren sich die Ratsmitglieder einig. Auf Vorschlag von Bürgermeister Andreas Schmid wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst die Raumsituation neu zuzuordnen, um eine entsprechende Grundstruktur zu erarbeiten.
Information zur Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR)
Zur Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht informiert die hierfür neu bei der Gemeinde beschäftigte Diplom Verwaltungswirtin Jennifer Hauser und erläutert die jeweiligen Details und zeitlichen Vorgaben. Die wachsende Verschuldung in den Kommunen, die eine zunehmende Gefährdung für die Generationengerechtigkeit und für eine nachhaltige Finanzwirtschaft bedeutet, die von Bürgern geforderte Kundenorientierung und das teilweise fehlende ökonomische Handeln mündete in den 90ern in der internationalen Bewegung des New Public Managements. Damit wurde die Forderung gestellt, dass in der Verwaltung betriebswirtschaftliche Instrumente eingesetzt werden. Parallel zu der New Public Management Bewegung wurde von der KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) - aufgrund der im hochverschuldeten Tilburg erfolgreich eingesetzten betriebswirtschaftlichen Instrumente - das neue Steuerungsmodell entwickelt, welches ebenfalls die Handhabung betriebswirtschaftlicher Instrumente in der Verwaltung vorsehe. Erst im November 2003 wurden durch den Beschluss der Innenministerkonferenz die Weichen für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) gestellt. Die gesetzliche Grundlage in Baden-Württemberg wurde im November 2009 mit der novellierten Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der neuen Gemeindeordnung (GemO) geschaffen. Bis 2016 müsse nun jede Gemeinde auf die kommunale Doppik umgestellt haben, informiert Jennifer Hauser. Das NKHR umfasse jedoch mehr als die Einführung der kommunalen Doppik mit der Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des kommunalen Vermögens. Die Orientierung am Output erfordere neue, wirtschaftlichere Strukturen und eine nachhaltige, generationengerechte Handhabung des kommunalen Vermögens. Durch das Instrument der Zielformulierung sei vorgesehen, ein Berichtswesen/Controlling aufzubauen und die Wirtschaftlichkeit, Produkt- und Dienstleistungsqualität zu erhöhen. Der produktorientierte Haushalt lege außerdem eindeutige Verantwortungsbereiche fest und sei an Budgets orientiert, womit ein weiteres Instrument zur besseren Steuerung geschaffen werde und das Kostenbewusstsein gestärkt werden solle.
In Meckenbeuren sei geplant, im Jahr 2013 das kommunale Vermögen in der Eröffnungsbilanz darzustellen und den ersten produktorientierten Haushalt zu verabschieden. Die Einführung des NKHR werde durch die Orientierung an den Rechnungsgrößen Aufwendungen und Erträgen die kommenden Haushalte nachhaltig beeinflussen. Neben der nach den vorgegebenen Produktbereichen produktorientierte Haushaltsgliederung, fordere die vorherrschende prekäre Finanzlage eine Begutachtung und Ökonomisierung der vorhandenen Strukturen.
Erstellt von Chr. Ehmann am 25.03.2010
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