Gemeindereform 1972 vorlesen Inhalt der Seite
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Auch die zweite Gemeindereform ging an Meckenbeuren nicht spurlos vorüber. Nach den Zielplanungsvorstellungen der Landesregierung sollten Meckenbeuren und Kehlen nach Tettnang oder nach Friedrichshafen zugeordnet werden. Die finanziell und verwaltungsmäßig leistungsfähigen Gemeinden Meckenbeuren und Kehlen, schon seit jeher durch enge Beziehungen verbunden, seien es persönliche Kontakte der Bevölkerung oder die zusammenhängende Bebauung, sahen ihre bessere künftige Entwicklung darin, sich zu einer Einheitsgemeinde zusammenzuschließen. Dadurch überschritt die Gesamtgemeinde bei weitem die 8000-Einwohnergrenze, die Voraussetzung für die Erhaltung der Selbständigkeit war.

Durch Rechtsverordnung des Innenministeriums wurden am 8. März 1975 die Ortsteile Kau, Motzenhaus, Pfingstweid, Walchesreute und Gehöft Probst von Meckenbeuren nach Tettnang umgegliedert. Der Verordnung war eine Bürger­anhörung in diesen Ortsteilen vorausgegangen, bei der sich eine knappe Mehrheit für diese Umgliederung ausgesprochen hatte.

Ortsteile Meckenbeuren

Meckenbeuren

Kehlen

Brochenzell

Liebenau


Gemeindereformen

1937

1972

 


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