Bei der Gemeindereform 1973 wurden die selbständigen Gemeinden Meckenbeuren und Kehlen zusammengelegt. Um die Interessenvertretung des "kleineren Partners" sicherzustellen, wurde der Ortschaftsrat Kehlen geschaffen.
Zu allen wichtigen die Ortschaft Kehlen betreffenden Angelegenheiten muss der Ortschaftsrat angehört werden. Zudem hat er ein Vorschlagsrecht in allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten.
Der Gemeinderat hat drüber hinaus dem Ortschaftsrat bestimmte Aufgaben zur Entscheidung überlassen. Beispiel: Die Bewirtschaftungsbefugnis für bereits im Haushaltsplan zur Verfügung gestellte Mittel für Maßnahmen in der Ortschaft (bis höchstens 120.000 Euro im Einzelfall).
Die Anzahl der Ortschaftsräte wird durch die Hauptsatzung bestimmt und beträgt in der Ortschaft Kehlen neun. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher. Die Ortschaftsräte werden von den in der Ortschaft wohnenden Bürgern der Gemeinde gewählt.
Meckenbeuren
Theodor-Heuss-Platz 1
88074 Meckenbeuren
T 07542/403-0
F 07542/403-100
rathaus@
meckenbeuren.de
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Viele Behördengänge online, bequem von zu Hause aus erledigen! mehr
Die aktuellen Gemeinde-Nachrichten als Download mehr