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Rechtsstellung des Bürgermeisters in Baden-Württemberg


Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates.

Er bereitet die Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse. Er muß Beschlüssen des Gemeinderates widersprechen, wenn er der Auffassung ist, daß sie gesetzwidrig sind; er kann widersprechen, wenn er der Auffassung ist, daß sie für die Gemeinde nachteilig sind."

Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung.

Er ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit. Der Bürgermeister ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Gemeindebediensteten.

Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde.

Erklärungen, durch welche die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie sind vom Bürgermeister handschriftlich zu unterzeichnen. Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung * oder in dem entsprechenden Organ wirtschaftlicher Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.

Gesellschaften an denen die Gemeinde beteiligt ist, sind z.B.:

- Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft Region Friedrichshafen GmbH

Zweckverbände

Nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit können sich Gemeinden zu einem Zweckverband zusammenschließen. Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes.

Nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit können sich Gemeinden zu einem Zweckverband zusammenschließen. Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes .

Eine Gemeinde wird in der Verbandsversammlung durch den Bürgermeister vertreten (vgl. § 13 Abs. 4 S. 1 GKZ).

Die Gemeinde Meckenbeuren ist Verbandsmitglied in drei Wasserversorgungsverbänden:

  • Wasserversorgung Unteres Schussental
  • Haslachgruppe
  • Gehrenberggruppe
  • Abwasserzweckverband Unteres Schussental

Andreas Schmid

Bürgermeister Andreas Schmid

Tel. 07542 / 403-201

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