
Die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für besonders lärmbetroffene Gebiete ergibt sich aus der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG). Die Richtlinie ist im Jahr 2005 durch die Einführung der §§ 47a - 47f in das Bundesimmissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt worden.
Die wesentlichen Vorgaben dieser Richtlinie sind die Ermittlung und Bewertung der Lärmsituation durch strategische Lärmkarten und die Verpflichtung, Lärmaktionspläne aufzustellen.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes wird die Öffentlichkeit beteiligt. Informieren Sie sich über die Lärmproblematik, die Ergebnisse der Lärmkartierung und über die geplanten Maßnahmen. Als kleine Hilfe zum besseren Verständnis des umfangreichen Lärmaktionsplans ist außerdem eine Erläuterung beigefügt.
Die Anlage 3 umfasst die verschiedenen Lärmkartierungen der LUBW, die Rasterlärmkarten, die Gebäudelärmkarten und Lärmschwerpunktkarten.
In der Zeit vom 08.11.2010 bis 10.12.2010 liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans mit den zugehörigen Lärmkarten und Anlagen im bzw. beim Schaukasten im Amt für Bauwesen und Gemeindeentwicklung (Bauamt), Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Meckenbeuren aus. Dort können Sie sich während der Dienstzeiten informieren und auch persönlich Anregungen vortragen. Ansprechpartner ist Herr Schellinger (Zimmer DG 2).
Ordnungs- und Liegenschaftsamt
Georg Schellinger
Theodor-Heuss-Platz 1
88074 Meckenbeuren
Telefon: 07542/403-231
Telefax: 07542/403-235
g.schellinger
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